Gericht: Assange darf an Schweden ausgeliefert werden

Laut dem Urteil eines Londoner Gerichts darf der Wikileaks-Gründer an die schwedische Justiz überstellt werden, vor der er sich wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs verantworten soll.

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Wikileaks-Gründer Julian Assange darf an Schweden ausgeliefert werden. Das hat ein britisches Gericht am Donnerstag in London entschieden. In Schweden soll sich der Australier, der sich zur Zeit in Großbritannien aufhält, wegen des Vorwurfs sexueller Vergehen vor der Justiz verantworten. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte einen internationalen Haftbefehl gegen Assange erlassen und auf dieser Grundlage seine Auslieferung gefordert.

Der Richterspruch dürfte nicht das Ende des Verfahrens sein. Es wird erwartet, dass Assanges Verteidiger das Urteil anfechten. Dazu haben sie nun sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in
Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Dem Urteil war eine dreitägige Anhörung vorausgegangen. Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft Assange vor, zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt zu haben und verlangt seine Auslieferung. Assange bestreitet die Vorwürfe vehement und wehrt sich gegen die drohende Auslieferung, weil er in Schweden kein faires Verfahren erwartet. (vbr)