Experten raten Bundesregierung zur rechtlichen Absicherung der Netzneutralität

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) spricht sich in ihrem Jahresgutachten für eine klare Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat sich in ihrem am Mittwoch vorgelegten Jahresgutachten 2011 (PDF-Datei) erstmals auch zur Netzneutralität geäußert. Neutrale Netze seien ein zentraler Faktor für die Innovationskraft des Internet. Die Kommission fordert die Regierung daher auf, die Netzneutralität klar im Entwurf für das neue Telekommunikationsgesetz zu verankern.

Im vorliegenden Gesetzesenwurf werde die Netzneutralität zwar als Ziel definiert, jedoch nicht konkretisiert. Die Expertenkommission vermisst insbesondere eine Definition von Netzneutralität und Aussagen darüber, wie diese gesichert werden soll. Der bestehende Rechtsrahmen müsse daher präzisiert und erweitert werden. Mit der Gefährdung der Netzneutralität drohe sonst die Innovationskraft des Internet verloren zu gehen. Darunter versteht die EFI "die Möglichkeit, Innovationen ohne große Investitionen zu schaffen, und die Freiheit, neue Anwendungen schnell und kostengünstig auf den Markt zu bringen."

Die Kommission spricht mehrere Empfehlungen aus: So soll das Blockieren von Inhalten und Anwendungen durch die Netzbetreiber untersagt werden. Eingriffe müssten offengelegt werden, ein Anbieterwechsel "schnell und unbürokratisch" möglich sein. Zwar seien Preisdifferenzierungen nach Qualitätsabstufungen bei Kapazitätsengpässen gerechtfertigt, doch sollten Diensteklassen diskriminierungsfrei angeboten werden. Dabei sollten allein die Verbraucher darüber entscheiden, welche Anwendungen welche Diensteklasse erhalten sollen. Die Bundesnetzagentur soll außerdem nicht nur Mindestanforderungen an die Dienstequalität festlegen, sondern Verstöße auch kontrollieren und sanktionieren können.

In ihrem Jahresgutachten mahnte die Expertenkommission die Regierung erneut an, eine steuerliche FuE-Förderung einzuführen. Außerdem wies sie darauf hin, dass jungen Unternehmen in Deutschland nicht ausreichend Wagniskapital zur Verfügung stehe. Die Regierung müsse endlich ein Gesetz vorlegen, das die steuerlichen Rahmenbedingungen für Business Angels und Wagniskapitalgeber auf "international wettbewerbsfähige und wachstumsfördernde" Weise verbessere.

Lobend äußerte sich die Expertenkommission hingegen über die Hightech-Strategie 2020, insbesondere deren Ausrichtung auf fünf Bedarfsfelder. Allerdings müssten auf Ebene der Rahmenprogramme Ziele und Maßnahmen klarer definiert werden. Auch müssten zwischen neuen Förderprogrammen und Fortschreibungen deutlicher unterschieden werden. In seinem vorherigen Gutachten hatte EFI das träge deutsche Innovationssystem kritisiert, das Programm meist nur fortschreibe. (vbr)