Metro AG erleidet Schlappe in Markenrechtsstreit

Die Metro AG unterliegt in einem Verfahren vor dem LG Hamburg um die Domain metrobus.de.

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Von
  • Joerg Heidrich

Eine Schlappe bei der Durchsetzung von Markenrechten musste der Handelskonzern Metro AG vor dem Landgericht Hamburg hinnehmen. Mit Urteil vom 19. Oktober 2004 wiesen die Richter eine Klage des Handelsriesen gegen die Hamburger Hochbahn AG und die Hamburger Verkehrsverbund GmbH als unbegründet ab.

In dem Verfahren wollte die Metro den Hamburger Verkehrsbetrieben unter anderem die Nutzung der Bezeichnungen "HVV MetroBus" und "MetroBus" sowie der dazugehörenden Domains metrobus.de und hvv-metrobus.de verbieten. Nach Ansicht des LG Hamburg jedoch zu Unrecht: Die geltend gemachten Unterlassungsansprüche ständen der Klägerin nicht zu. Die Beklagten nutzten diese Zeichen nicht in einer Weise, die geeignet wäre, Verwechslungen mit der Marke "METRO" hervorzurufen.

Die Richter argumentierten, der Verbraucher sehe in der Bezeichnung "Metrobus" allein die Benennung einer bestimmten Buslinie, die sich zwanglos in die aus "CityBus", "SchnellBus" et cetera bestehende Reihe einordnet. Er könne ihn diesbezüglich nicht mit Marken der Klägerin verwechseln. Auch bei Eingabe der entsprechenden Internet-Adressen werde niemand die Webseiten der Metro AG erwarten, insbesondere da diese keine Marke oder Firma "Metrobus" besitzt.

Die Metro AG war in jüngster Zeit durch eine besonders aggressive Markenpolitik und zahlreiche Abmahnungen an Domaininhaber mit dem Bestandteil "Metro" aufgefallen. So wurde der Betreiber der Domain metrosexuell.de ebenso abgemahnt wie ein 17-jähriger U-Bahn-Fan wegen seiner Internetseite nuernberg-metro.de. (Joerg Heidrich) / (ad)