T-Online löscht Verbindungsdaten teilweise auf Antrag

Zum Löschen der Verbindungsdaten muss man T-Online nicht unbedingt erst verklagen, möglicherweise reicht eine E-Mail. Davon könnten aber nur wenige Kunden Gebrauch machen, heißt es bei T-Online, eine allgemeine Regelung stehe noch aus.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 201 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Wer seine Verbindungsdaten bei T-Online löschen lassen will, muss den Provider nicht unbedingt erst verklagen. Ein Leser von heise online erreichte die Löschung seiner Daten einfach per Mail. Wie der Provider betont, können aber nur wenige Kunden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, eine allgemeine Regelung steht noch aus.

Der Münsteraner Holger Voss hatte in einem Aufsehen erregenden Rechtsstreit seinen Provider verklagt, da dieser seine Verbindungsdaten entgegen den gesetzlichen Regelungen abgespeichert und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben hatte. Anfang November hatte der Bundesgerichtshof den Einspruch der Telekom gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt abgewiesen und somit den Rechtsstreit in letzter Instanz zugunsten des T-Online-Kunden entschieden. Allerdings gilt das Urteil nur für Holger Voss, die Daten anderer Flatrate-Kunden werden weiterhin abgespeichert. Um anderen Kunden den gleichen Erfolg zukommen zu lassen, veröffentlichte Voss eine Musterklage.

Doch der Weg über das Gericht ist offenbar nicht unbedingt nötig: Ein Student aus Potsdam konnte jetzt beim Datenschutzbeauftragten von T-Online eine Löschung seiner Daten erreichen. Nach einem kurzen Mailwechsel erhielt er die gewünschte Auskunft: "Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer Verbindung gelöscht werden", teilte der Provider dem Kunden mit.

Doch diese Option steht nur wenigen Kunden offen, wie Pressesprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online klarstellte: "Aus technischen Gründen steht diese Lösung nur für eine begrenzte Anzahl an Kunden zur Verfügung. Sie beruht auf derselben Technik, die auch bei der Löschung der IP-Adressen für Herrn Voss zum Einsatz kommt." Sprich: Die IP-Daten werden noch weitgehend manuell gelöscht. Eine generelle Lösung zur Trennung von Flatrate-Kunden, deren Daten sofort nach Verbindungstrennung gelöscht werden, und anderen Kunden, deren Daten noch 80 Tage nach Rechnungslegung aufbewahrt werden, steht noch aus. Im Einspruch vor dem BGH hatte der Provider Kosten von über 40.000 Euro veranschlagt, um die Löschung der Daten eines einzelnen Kunden durchzuführen. Eine aufwendige Umstellung der kompletten Kundendatenbanken prüft der Provider noch.

Siehe dazu auch:

(Torsten Kleinz) / (jk)