Datenbanken gegen DNA-Phantome

Pannen bei der Fahndung haben das Vertrauen in die Nutzung des genetischen Fingerabdrucks erschüttert. Das BKA versucht nun mit technischen Richtlinien, neuen Problemen vorzubeugen.

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Von
  • Thomas Gabrielczyk

Pannen bei der Fahndung nach dem sogenannte "Phantom von Heilbronn" haben das Vertrauen in die Nutzung des genetischen Fingerabdrucks erschüttert. Das Bundeskriminalamt versucht nun mit technischen Richtlinien, ähnlichen Irrtümern vorzubeugen. Wirklich helfen würde aber nur eine europaweite Negativ-Datenbank, berichtet Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 3/2011 (seit dem 24.2. am Kiosk oder direkt im Online-Shop zu bestellen).

In der zentralen DNA-Datenbank des BKA befanden sich Ende 2010 die DNA-Signaturen von 711.159 Tätern und Verdächtigen sowie 184.782 noch nicht zugeordnete Tatortspuren. Nach England mit gut fünf Millionen Datensätzen belegen die Deutschen damit einen Spitzenplatz in Europa. 2009 entpuppte sich diese Datenbasis allerdings als zumindest teilweise unzuverlässig. Denn auf der Jagd nach einem vermeintlichen Serienmörder mit Hilfe von DNA-Spuren waren zuletzt fünf Sonderkommissionen immer wieder auf die Spur einer bestimmten Frau gestoßen, deren DNA die Ermittler an insgesamt 40 Tatorten in Deutschland, Österreich und Frankreich hinterherjagten. Tatsächlich stammte die Trugspur des "Phantoms von Heilbronn" jedoch von einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Laborzubehör-Firma, bei der die Wattestäbchen für die Spurensicherung verpackt wurden.

Eine hochrangige Bund-Länder-Projektgruppe hat nun einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der solche Pannen zukünftig verhindern soll. Nach den derzeit noch unter Verschluss gehaltenen Plänen, die Technology Review vorliegen, sollen die Hersteller künftig garantieren, dass ihre Materialien zur Spurensicherung frei von menschlicher DNA sind. Um wirklich sicherzugehen, müssten die Hersteller aber in einer so genannte Eliminationsdatenbank die DNA-Profile ihrer Mitarbeiter erfassen.

Auf europäischer Ebene wird bereits seit drei Jahren darüber diskutiert, wer die hochsensiblen Daten eine solchen Speichers unabhängig von staatlichem Zugriff verwalten könnte. Am häufigsten wird derzeit eine Organisation genannt, die 1996 zur Identifikation der Toten in Bosnien und Herzegowina ins Leben gerufen wurde und die UN-Recht untersteht – die "International Commission on Missing Persons" in Sarajewo. Ob und wann eine solche Datenbank jedoch eingerichtet wird, ist derzeit noch offen. (bsc)