Schleswig-holsteinische DatenschĂĽtzer gegen KFZ-Scanning
Mit der geplanten Neuregelung in Schleswig-Holstein soll der automatische Datenabgleich aller KFZ-Kennzeichen, die gescannt werden, mit einem Fahndungsdatenbestand gestattet werden.
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des schleswig-holsteinischen Polizeirechts veröffentlicht, mit der das Scannen von KFZ-Kennzeichen juristisch abgesichert werden soll. Mit der geplanten Neuregelung soll der automatische Datenabgleich aller KFZ-Kennzeichen mit einem Fahndungsdatenbestand gestattet werden. Die schleswig-holsteinischen Datenschützer stoßen sich vor allem an der Begründung ihres Innenministers, der das Scanning als "Mini-Eingriff" in die Grundrechte Unbeteiligter charakterisierte, der als solches kein datenschutzrechtliches Problem darstellen würde.
In der Stellungnahme setzt sich das ULD mit dem fiktiven bewaffneten Bankraub auseinander, der in der Argumentation des Innenministeriums eine wichtige Rolle spielt. Bei diesem Bankraub entkommen die Täter mit einem Fluchtwagen, dessen KFZ-Kennzeichen nur unvollständig bekannt ist. Die unvollständigen Angaben kommen in den Fahndungsbestand, und das Fahrzeug wird beim Passieren einer automatischen Scananlage gefunden. Dieses Szenario zeigt nach Ansicht der Datenschützer gerade die Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre der Autofahrer, weil gerade nicht ein einzelnes Fahrzeug, sondern im Falle von beispielsweise "KI-EL***" eine ganze Zahl von KFZ in das Raster passen können, die allesamt "aktenkundig" werden.
AuĂźerdem kritisiert die Stellungnahme den vom Innenministerium verwendeten Begriff Fahndungsbestand, der nicht klar benennt, welche Datenbanken ĂĽberhaupt zum Abgleich der gescannten KFZ-Zeichen genutzt werden. Bisher sind KFZ-Zeichen gestohlener Fahrzeuge im Inpol-Fahndungssystem und im Schengener Informationssystem (SIS) aufgefĂĽhrt. Auch die Behauptung, dass das Scannen von KFZ-Zeichen nur bei schweren Straftaten eingesetzt wird, wird von den DatenschĂĽtzern angezweifelt. SchlieĂźlich wird noch auf das Beispiel der Londoner Citymaut verwiesen, die ĂĽber das derzeit beste KFZ-Scanning verfĂĽgen soll und doch nur auf eine Genauigkeit von 90 Prozent kommt: die Fehlerrate kann dazu fĂĽhren, dass eine Menge unbeteiligter Fahrzeuge erfasst und gespeichert werden.
Mit der Novellierung des Polizeirechts wäre Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen das vierte Bundesland, in dem das Scannen aller KFZ-Kennzeichen möglich wäre. Hier befürchten die Datenschützer eine Aufweichung gesetzlicher Regelungen, bis das Verfahren bundesweit legitimiert ist. In letzter Konsequenz sehen sie darum das Gesetz für die LKW-Autobahnmaut in Gefahr, das eine strenge Zweckbindung des Scanner-Systems an den Mautkontrollbrücken vorschreibt, die LKW wie PKW erfassen. Dabei werden nur die Daten der LKW weiterverarbeitet. "Zur Vermeidung von einer doppelten und daher unnötig teuren technischen Infrastruktur wäre als letzter Schritt auf diesem Weg in die Rundumüberwachung die Zulassung der Mautdaten-Nutzung für polizeiliche Zwecke", heißt es in der Stellungnahme des Landeszentrums für Datenschutz. (Detlef Borchers) / (jk)