Neuer kanadischer Vorstoß für Kulturflatrate

Die Songwriters Association of Canada hat ihre Initiative für die Einführung einer Pauschalgebühr zur vollständigen Legalisierung von Filesharing überarbeitet, sodass eine Gesetzesänderung nicht mehr nötig sein soll.

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Die Songwriters Association of Canada (SAC) hat ihren Vorschlag für die Einführung einer Pauschalgebühr zur vollständigen Legalisierung privater Kopien aus Online-Tauschbörsen überarbeitet und erneut zur Diskussion gestellt. Die Vereinigung von Komponisten hält mit der Neufassung die Hürde der erforderlichen Gesetzesänderung ausgeräumt und setzt nun auf erste Probeläufe für die "Kulturflatrate" Ende des Jahres. "Wir haben uns gedacht, dass wir nur ein privatwirtschaftliches Modell entwickeln müssen, um mit Filesharing Geld zu verdienen", erklärte SAC-Präsident Eddie Schwartz gegenüber kanadischen Medien. Alle Rechte, die dafür erforderlich seien, sehe das nationale Copyright bereits vor. Der Gesetzgeber müsse so nicht mehr aktiv werden.

Der Songschreiberverband hofft auf diesem Weg, jährlich bis zu 840 Millionen kanadische Dollar einzunehmen. Dafür müsste jeder Internetnutzer des Landes einen Aufschlag in Höhe von zehn kanadischen Dollar (rund 7,36 Euro) pro Monat auf die normale Zugangsgebühr in Kauf nehmen. Die SAC hatte 2007 schon einmal gemeinsam mit der Canadian Music Creators Coalition einen Plan für eine entsprechende Urheberrechtsvergütung ausgearbeitet, wobei fünf kanadische Dollar im Gespräch waren. Dieses Vorhaben kritisierte die Musikindustrie des Landes aber anfangs als "Internet-Steuer", sodass eine Gesetzesänderung in diese Richtung bald wieder vom Tisch war.

Inzwischen führt die SAC Schwartz zufolge Gespräche mit zwei ersten Zugangsanbietern, die die Kulturflatrate im Namen von Verwertungsgesellschaften einsammeln sollen. Mit dem Abschluss einer entsprechenden Lizenz könnten die Nutzer jeden Monat beliebig viele Musikstücke aus Peer-to-Peer-Netzwerken legal für den Eigengebrauch herunterladen. David Fewer, Leiter der Nutzervertretung Canadian Internet Policy and Public Interest Clinic, stimmte mit dem Verband überein, dass die meisten Mechanismen für die Auflage der Kulturflatrate bereits vorhanden seien. Der Fachanwalt für Rechte an immateriellen Gütern gab aber zu bedenken, dass die Einnahmen nur an Komponisten ausgeschüttet würden, nicht an andere Mitspieler wie Plattenfirmen.

Schwartz geht im Einklang mit einer Studie der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) davon aus, dass derzeit 97 Prozent der übers Internet bezogenen Songs illegal aus Tauschbörsen gesaugt werden. Gleichzeitig würden 80 Prozent der Dateientauscher angeben, dass sie eine monatliche Gebühr zahlen würden, um ihr Treiben zu legalisieren und Abmahnungen oder Klagen zu vermeiden. Kanadische Nutzer könnten zwar erklären, die Kulturflatrate nicht bezahlen zu wollen. Provider müssten in diesem Fall aber die SAC informieren und sich von den entsprechenden Kunden versichern lassen, dass sie vom rechtswidrigen Filesharing von Musik die Finger Abstand nähmen. Die Canadian Recording Industry Association sieht die Lösung des Problems dagegen in der besseren Bekanntmachung bereits bestehender legaler Plattformen zum Download oder Streaming von Songs gegen eine Monatspauschale. Diese seien virenfrei und einfacher zu bedienen als Tauschbörsen. (vbr)