BVDW veröffentlicht Praxisleitfaden für Webshop-Betreiber

Kleine und mittlere Webshop-Betreiber würden immer wieder Adressaten von Abmahnungen; Grund seien "teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten", meint der Bundesverband Digitale Wirtschaft.

vorlesen Druckansicht 49 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Praxisleitfaden (PDF-Datei) veröffentlicht, mit dem Online-Händler die grundlegende Rechtskonformität ihrer Shops überprüfen können. Wie der BVDW mitteilte, werden kleine und mittlere Webshop-Betreiber immer wieder Adressaten von Abmahnungen. Grund seien "teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten" – der BVDW nimmt dabei direkt Bezug auf Abmahnungen, die in jüngerer Vergangenheit der auch aus Werbespots bekannte Anwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag verschiedener Media-Märkte an mehrere mittelständische Elektronikhändler verschickt hatte.

Der nun veröffentlichte Leitfaden soll Webshop-Betreibern helfen, wesentliche Rechtsklippen zu umschiffen. Er enthält unter anderem Hinweise zur Impressumspflicht, zur Darstellung von Angebots-Konditionen sowie Grundsatzurteile. Nach Ansicht von Jan Pohle, stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe "E-Commerce" des BVDW, seien Abmahnung ein juristisch legitimes Mittel zur Sicherstellung von Wettberwerbsgleichheit und -fairness. Es sei jedoch zu hinterfragen, ob sie im jeweiligen Fall in einem angemessenen Rahmen eingesetzt worden seien.

Zu einen eindeutigen Ergebnis über die Rechtmäßigkeit der Abmahnungen kam jüngst das Landgericht München: In sechs Verfahren hat es laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung die Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze die abgemahnten Online-Händler in ihrer Ansicht, die Tochter des Metro-Konzerns versuche sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren und Kosten aufzubürden. Beim Vorgehen der Media-Märkte dominiere das "Gebührenerzielungsinteresse". (spo)