.eu-Domains auch von Wiederverkäufern

Nach Querelen um ein Verbot des Weiterverkaufs von .eu-Domainregistrierungen lässt die Registry EURid dies nun doch zu, aber nur unter Bedingungen -- unter anderem muss ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunden und akkreditiertem Registrar bestehen.

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Von
  • Monika Ermert

EURid, die von der EU-Kommission bestimmte Registry für .eu-Domains, hat mitgeteilt, dass der Wiederverkauf von .eu-Adressen nun doch zulässig ist. Ende Juli hatte der Betreiber der Registrierungsdatenbank für .eu die Registrierungsdienstleister (Registrare) und deren Kunden aufgeschreckt, indem sie den im Domain-Geschäft üblichen Wiederverkauf ausschloss: Der Weiterverkauf von .eu-Domains beispielsweise über Reseller, die mit den bei EURid akkreditierten Registraren Verträge abschließen, sei mit der .eu-Verordnung 874/2004 der Kommission unvereinbar. Nach heftiger Kritik hat EURid nun eine weitere Stellungnahme veröffentlicht, in der sie den Wiederverkauf unter drei Bedingungen für zulässig erklärt.

Im Wesentlichen soll es für Kunden klar sein, dass die eigentliche Registrierung in der .eu-Registry vom akkreditierten Registrar gemacht wird und "es ein Vertragsverhältnis zwischen dem akkreditierten Registrar und dem Registerenden selbst gibt". EURid fordert außerdem, dass der Registrar für alle seine Kunden, sowohl Unternehmens- als auch Privatkunden, die first-come-first-serve-Regel einhält. Der akkreditierte Registrar muss Domainregistrierwünsche in der Reihenfolge an die Registry schicken, in der sie bei ihm eingegangen sind. Dem Endkunden müsse auch deutlich gemacht werden, dass entscheidend für seine Registrierung nicht die Zeit der Registrierung beim Wiederverkäufer, sondern die Ankunft des Auftrags beim akkreditierten Registrar ist. All diese Regeln zielen auf Transparenz für den Endnutzer, dem übrigens, so der dritte Punkt, auch in der Werbung der Wiederverkäufer deutlich gemacht werden müsse, dass er Vertragspartner des hinter dem Reseller stehenden Registrars wird.

Diese Bestimmung erinnert ein wenig an Regeln bei der DENIC eG, die durchgesetzt hat, dass alle Domainkunden ein direktes Vertragsverhältnis mit ihr und nicht mit Registraren und deren Kunden haben. Allerdings greift EURid mit den weiteren Bestimmungen stärker in die Geschäftspraxis der Registrare ein. Diese hatten Anfang der Woche einen Brief an die Direktion Informationsgesellschaft der EU-Kommission vorbereitet, in dem sie forderten, dass die Kommission das Resellerverbot überdenken soll. EURid war nach eigenen Angaben in Gesprächen mit der Kommission; welche Überlegungen in Brüssel angestellt wurden, blieb dabei unklar. Mehrere Anfragen von heise online blieben unbeantwortet. Für die neue Interpretation der Verordnung dürfte es aber grünes Licht aus Brüssel gegeben haben.

Noch unbeantwortet sind andere Kritikpunkte der Registrare: So fehle im Akkreditierungsprozess ein Mindestcheck der technischen Kompetenzen der antretenden Registrare. Derzeit sind bereits 400 Registrare auf der EURid Liste. Die strengste Wiederverkaufsregel nützt aus Kundensicht tatsächlich nicht viel, wenn er an einen akkreditierten Registrar gerät, dem grundsätzliche Voraussetzungen für das Geschäft fehlen. (Monika Ermert) / (jk)