Datenschützer empfehlen Piwik zur Webanalyse

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht in dem Webtracking-Werkzeug eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen werden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 102 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht im frei verfügbaren Webtracking-Werkzeug Piwik eine rechtlich einwandfreie Alternative zu Google Analytics und vergleichbaren Diensten zur Webanalyse. Allerdings sollen beim Einsatz bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. Die Datenschützer loben an der Open-Source-Software allgemein, dass sie im Unterschied zu vielen gehosteten Produkten zur Verfolgung der Besucher von Webseiten die dafür herangezogenen Daten nicht extern und bei Dritten verarbeitet, sondern auf dem Server des Betreibers selbst.

Eine Prüfung (PDF-Datei) des Programms habe ergeben, dass es bei Einhaltung einiger Rahmenbedingungen datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Das ULD betont, dass die abgegebene positive Beurteilung des Produktes im Rahmen der Nutzungsanalyse nicht einer Zertifizierung im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung eines Gütesiegels gleichkomme. Bisher gebe es keine derart geprüften Werkzeuge zum Webtracking.

Als wichtigste Maßgabe für den datenschutzkonformen Einsatz von Piwik nennt das ULD die Nutzung des Plugins AnonymizeIP. Dieses verhindere eine ungekürzte Speicherung von IP-Adressen, die hierzulande untersagt sei. Wie Piwik mit AnonymizeIP zu installieren und korrekt einzusetzen ist, beschreibt c't ausführlich in der aktuellen Ausgabe 7/11 ab Seite 182 (auch hier erhältlich).

Generell halten es die Datenschützer für legitim, dass Webseitenbetreiber automatisch in Erfahrung bringen wollen, woher Besucher kommen, für was sie sich interessieren und wohin sie weiterziehen. Webanalyse-Programme dienten der Verbesserung der Kundenfreundlichkeit sowie der Optimierung der Informations-, Kommunikations- und Kaufangebote. Die dafür verwendeten personenbezogenen Nutzungsdaten hätten aber eine "hohe persönlichkeitsrechtliche Relevanz", da aus ihnen ausgefeilte Profile gebildet werden könnten.

Der Gesetzgeber habe daher spezielle Regelungen getroffen, wie Informationen über Surfer zu verarbeiten seien, schreibt das ULD. Viele der vorrangig eingesetzten Analysewerkzeuge wie Google Analytics seien mit diesen Vorschriften nicht in Einklang zu bringen, da sie umfangreiche Daten erhöben sowie in einer Server-Cloud abglichen und verdichteten. Datenschutzbeauftragte gehen mittlerweile teils mit harter Hand gegen Seitenbetreiber vor, die Analyse- oder Werbeprogramme verwenden, die ihrer Ansicht nach nicht rechtskonform sind.

Siehe dazu auch:

Piwik im heise Software-Verzeichnis

(hob)