Position von ver.di zur Urheberrechtsdurchsetzung auf dem Prüfstand

Die Bundesfachgruppenkonferenz Medien der Dienstleistungsgewerkschaft hat sich in einem Antrag gegen eine umfassende Internet-Überwachung ausgesprochen. Alle netzpolitischen ver.di-Papiere sollen in diesem Licht gegebenenfalls revidiert werden.

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Die Bundesfachgruppenkonferenz Medien der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat sich in einem jüngst verabschiedeten Antrag (PDF-Datei) klar gegen eine umfassende Netzüberwachung ausgesprochen. Die Arbeitnehmervertretung "setzt sich offensiv für die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet ein und gegen Hinweis- und Stoppschilder auf Internetseiten, Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren", heißt es in dem Forderungspapier, das der "Immateriblogger" Matthias Spielkamp jetzt veröffentlicht hat. Übers Netz transportierte Inhalte "werden nicht gefiltert oder diskriminiert", heißt es darin.

Die Gewerkschaft soll sich nach Ansicht ihrer Medienexperten dafür einsetzen, dass "moderne Anwendungen und Technologien wie 'Deep Packet Inspection' zum Filtern oder Überwachen von Inhalten im Internet bei den Netzbetreibern unzulässig bleiben". Nutzerdaten dürften allenfalls mit richterlicher Genehmigung herausgegeben werden. Gleiches gelte fürs Sperren "verbotener Inhalte". Alle ver.di-Positionen zum Internet sollten auf diese Anforderungen hin überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Gegen anderslautende Forderungen internationaler Gewerkschaftsorganisationen wie der UNI MEI, dem Dachverband der Arbeitnehmervertretungen des Medien- und Unterhaltungssektors, solle ver.di öffentlich Partei ergreifen.

Ver.dis Medienexperten meinen, dass der ungehinderte Zugang zum Internet und die Netzneutralität gewährleistet sein müssten. Warnhinweise, Stoppschilder oder Zugangssperren, die technisch nur durch eine Vorratsdatenspeicherung möglich sind, schränkten die Arbeitsmöglichkeiten der Presse genauso ein wie eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren allgemein. Für "interessierte Stellen" wäre es möglich, die von Journalisten besuchten Webseiten nachzuvollziehen. Dies gefährde eine "repressionsfreie Recherche". Zudem würden Informanten noch weiter verunsichert. Pressefreiheit und Bürgerrechte müssten für ver.di als Gesamtverband "gemeinsame Ziele" sein.

Der Antrag soll auf der Konferenz des Fachbereichs Medien der Gewerkschaft Mitte April und auf dem ver.di-Bundeskongress im September weiterbehandelt werden. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesvorstand der Vereinigung noch ein Positionspapier über "Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts" beschlossen, in dem für ein System zur Erwiderung auf wiederholte Copyright-Verletzungen und den damit verknüpften Versand von Warnhinweisen an betroffene Nutzer plädiert wird. Dabei sollten zwar "jede Form von anlassloser Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung und Zugangsbeschränkungen" ausgeschlossen werden. Bürgerrechtler warnten aber, dass dabei dennoch der gesamte Datenverkehr überwacht werden müsste. Die UNI MEI rief parallel nach Websperren und dem Einsatz von "Technologien des Netzwerksmanagements" zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. (anw)