Reding: US-Unternehmen sollen sich an EU-Datenschutzrecht halten

Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding will erreichen, dass sich US-Anbieter wie Google und Facebook, die viele Nutzer in der EU haben, auch nach den dortigen Datenschutzregeln richten.

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EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat in einer Rede in Brüssel umrissen, welche neuen Rechte sie für die überarbeitete Datenschutzrichtlinie vorsieht. Dabei hat sie klargestellt, dass Internetnutzer nicht nur die Möglichkeit zum Löschen persönlicher Angaben haben sollen, sondern auch das Recht dazu. Die Beweispflicht solle dabei nicht bei den Nutzern liegen, sondern bei denen, die ihre Daten verarbeiten.

Reding hatte im November angekündigt, dass die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 überprüft wird. Angesichts der Debatte um Googles Kartendienst Street View und das Online-Netzwerk Facebook bezweifelt die Kommissarin, dass das Gesetzeswerk noch zeitgemäß ist. Nun sagte sie, eines der angestrebten Prinzipien sei, dass die Nutzer ihre Rechte durchsetzen können sollen unabhängig davon, wo ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Ein Social Network, das seinen Sitz in den USA habe, aber auch Millionen Nutzer in Europa, müsse sich an EU-Regeln halten, sagte Reding. Um diese Regeln durchzusetzen, sollen nationale Datenschutzbeauftragte in allen 27 Mitgliedsstaaten rechtliche Handhabe gegen Datenverarbeiter innerhalb und außerhalb der EU bekommen; auch sollen sie besser untereinander kooperieren.

Neben dem "Recht auf Vergessen" und der ortsunabhängigen Durchsetzung von Datenschutzrechten strebt Reding Transparenz bei der Datenverarbeitung an. Die Nutzer sollen darüber aufgeklärt werden müssen, welche ihrer Daten für welche Zwecke gespeichert werden und welche Risiken damit verbunden sind. Schließlich sollen Online-Dienste nach dem Prinzip "privacy by default" so voreingestellt sein, dass sie die Privatsphäre der Nutzer schützen. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer sollen ihre Daten weiter verwendet werden dürfen.

Als einen wichtigen Teil der EU-Datenschutzreform sieht Reding, dass die Regeln auch für die Strafverfolger gelten sollen. Dabei bezog sich die EU-Kommissarin unter anderem auf die Speicherung von Telekommunikationsdaten, Banktransfers und den Kauf von Flugtickets. Die Einschränkung von Datenschutzrechten müsse im Einklang mit den generellen Regeln stehen. Ähnliches hatte Reding bereits vor gut einem Jahr ausgesprochen, als sie angekündigt hatte, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu zu prüfen. (anw)