Spyware-Grabenkrieg um 10.000 Dollar täglich

Zwei Spyware-Vermarkter beharken sich vor einem Washingtoner Gericht, weil offenbar die Software-Trojaner aus der einen Quelle die Trojaner des anderen Herstellers aushebeln.

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Von
  • Hans-Peter SchĂĽler

Zwei Spyware-Vermarkter beharken sich vor einem Washingtoner Gericht, weil offenbar die Software-Trojaner aus der einen Quelle die Trojaner des anderen Herstellers aushebeln. Direct Revenue sieht sich Vorwürfen gegenüber, mit seiner Software den Internet Optimizer des Herstellers Avenue Media auf den PCs seiner Opfer zu stoppen -- freilich nicht aus edlen Motiven des Datenschutzes, sondern um dem Mitbewerber geldbringende Klienten zu stibitzen. Avenue Media macht für das anstehende Gerichtsverfahren geltend, durch die beklagte Taktik die Hälfte seines Kundenstamms verloren zu haben -- etwa eine Million Software-Installationen -- und dadurch täglich 10.000 US-Dollar an Umsatz einzubüßen.

Das Verfahren könnte nicht nur die Öffentlichkeit weiter für die Auswirkungen der zunehmenden Spyware-Verbreitung sensibilisieren, sondern stößt speziell unter Juristen auf besonderes Interesse. Als Ergebnis dürfte nämlich eine grundlegende Bewertung zustande kommen, welche Rechte sich Software-Produzenten beim stillschweigenden Umkonfigurieren von Anwender-PCs herausnehmen dürfen.

Bislang ohne rechtliche Klärung hatten schon die Entwickler des Spyware-verseuchten Programms Radlight für dessen Verteidigung gesorgt: Sie verbieten nicht nur dessen Anwendern im Kleingedruckten den Einsatz von Trojaner-Schutzprogrammen wie Ad-aware oder Spybot Search&Destroy, sondern versuchen kurzerhand, solche Software bei der Installation von Radlight ungefragt von der Platte zu putzen. In diesem Fall hat offenbar schon die öffentliche Berichterstattung zum Niedergang des Produkts geführt.

Ähnlich wie Radlight führt sich Software wie ABetterInternet" des Spyware-Remplers Direct Revenue auf, entdeckte der Computerrechts-Experte Ben Edelman an der Universität Harvard. Pech für das in New York ansässige Unternehmen, dass dessen Opfer anders als die von Radlight betroffenen Trojanerschutz-Entwickler ein kommerzielles Interesse an ihrer Installationsbasis haben und sofort vor Gericht zogen. Der Richterspruch -- wenn es dazu kommen sollte -- wird dann vermutlich die Besitzansprüche unterschiedlicher Softwareproduzenten an der Konfiguration von Endbenutzer-PCs klären -- allerdings werden wohl alle Beteiligten auf kleingedruckte Passagen in ihren EULAs (End User License Agreements) verweisen, aus denen sich ein prinzipielles Einverständnis der eigentlichen Opfer -- der PC-Benutzer -- ableiten lässt, sodass diese nicht am Verfahren beteiligt werden. Für deren Privatsphäre macht es da schon fast keinen Unterschied mehr, ob der Prozess bis zum Ende durchläuft oder sich die Streithähne vorher doch lieber außergerichtlich gegen bares Geld einigen. (hps)