Preselection: Arcor punktet gegenĂĽber T-Com

Der Ex-Monopolist darf den Konkurrenten nicht dazu zwingen, für Preselection-Verträge schriftliche Einwilligungen der Kunden zu verlangen. Damit ebnet die Netzagentur Arcor den Weg für die telefonische Vermarktung dieser Angebote.

vorlesen Druckansicht 194 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Festnetzsparte der Deutschen Telekom T-Com darf seinen Eschborner Konkurrenten Arcor nicht dazu zwingen, dass dieser für Preselection-Aufträge wiederum eine schriftliche Willenserklärung von seinen Kunden verlangt. Dies hatte die T-Com zur Bedingung für eine Vereinbarung gemacht, die die elektronische Übermittlung von Preselection-Aufträgen durch Arcor an die T-Com regeln sollte. In der Praxis hätte diese Klausel bedeutet, dass Arcor von jedem telefonisch geworbenen Preselection-Kunden zusätzlich eine Willenserklärung in Schriftform anfordert. Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat der T-Com jedoch untersagt, diese Hürde aufzustellen.

Mit Beschluss vom 18. Juli (Aktenzeichen BK2a 04/029) untersagt es der Regulierer der T-Com darüber hinaus, die Kundendaten, die Arcor zur Aktivierung eines Preselection-Auftrags zwangsläufig an die T-Com übermitteln muss, zur "Rückgewinnung von Kunden zu nutzen" -- sprich, auf diese einzureden, ihre gerade erst erteilten Preselection-Aufträge zu widerrufen. Schon in der Vergangenheit hatten die Telekom-Wettbewerber dem Ex-Monopolisten vorgeworfen, Preselection-Anschlüsse ungefragt auf ihre eigenen Tarife zurückzustellen -- was sogar gegen den erklärten Willen betroffener Kunden geschehen sein soll.

Das Preselection genannte Verfahren erspart den Kunden, jeder angerufenen Nummer eine Betreiberkennzahl voranzustellen, wie es im Call-by-Call-Verfahren erforderlich ist. Seit der Öffnung des deutschen Telecom-Markts 1998 beklagten andere Telecom-Anbieter wiederholt wettbewerbsfeindliche Praktiken des magentafarbenen Konzerns. So wurde den Bonnern vorgeworfen, gezielt bürokratische Hürden aufzubauen, um wechselwillige Kunden und konkurrierende Telcos zu entnerven -- zum Beispiel auf der Übergabe von Papier-Unterlagen zu bestehen anstatt den zeitgemäßen Austausch von Datensätzen zuzulassen.

Zum Ende März 2005 hatte Arcor 2,3 Millionen Preselection-Kunden. Diese bescheren -- im Gegensatz zu den wechselfreudigen Nutzern von Call-by-Call -- den Telcos kontinuierliche Einnahmen durch Grundgebühren oder Laufzeitverträge. Um neue Kunden für Preselection-Tarife zu gewinnen, setzt Arcor unter anderem auf Telefonmarketing, das nach Angaben eines Sprechers teilweise von externen Dienstleistern durchgeführt wird. Alle Angerufenen hätten jedoch vorher ihr Einverständnis mit dieser Art der Akquise erklärt. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass Personen, die zum Beispiel an Gewinnspielen der Telcos teilnehmen, häufig gar nicht bewusst ist, dabei eine entsprechende Einverständniserklärung abzugeben. (ssu)