Freispruch für Wikileaks-Unterstützer Theodor Reppe

Wikileaks-Unterstützer Theodor Reppe ist nach Ansicht des Dresdner Amtsgerichts nicht nachzuweisen, dass er selbst Kinderpornos heruntergeladen oder bewusst das Herunterladen von Kinderpornographie unterstützt hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 128 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Das Dresdener Amtsgericht hat am Mittwoch den Wikileaks-Unterstützer Theodor Reppe vom Vorwurf freigesprochen, die Verbreitung von Kinderpornographie erleichtert zu haben. Richter Markus Vogel erklärte, Reppe sei nicht nachzuweisen, dass er selbst Kinderpornos heruntergeladen oder bewusst das Herunterladen von Kinderpornographie unterstützt habe. Der Richter kritisierte, dass der Angeklagte sich nicht an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beteiligt habe.

Der Computerspezialist Theodor Reppe ist der Besitzer von Wikileaks.de, einer umstrittenen Domain, die er benutzt, um Internetnutzer, die nach Wikileaks suchen, zu den Inhalten der Datensammlung von anonymen Whistleblowern weiterzuleiten. Als nach Angriffen auf Wikileaks zahlreiche Mirror dessen Inhalte verbreiteten, erweiterte Reppe seinen Service durch eine Sammlung dieser Mirror-Adressen. Neben dem Weiterleitungsservice betrieb Reppe einen Exit-Node von Tor. Dieser Server gab den Ausschlag. Als Wikileaks im März 2009 die Internet-Sperrliste der australischen Provider veröffentlichte, erwirkte die Staatsanwaltschafft Dresden eine Eilanordnung und führte eine Hausdurchsuchung bei Reppe durch, in deren Verlauf ein Laptop und eine Festplatte beschlagnahmt wurden.

Die Anklage auf Verbreitung von Kinderpornographie bezog sich auf den doppelten Dienst, den Reppe angeboten hatte. Die Sperrliste hätte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft von Tor-Kunden genutzt werden können, um sich anonym Kinderpornographie zu besorgen. Auch wenn Reppe keinen Einfluss auf die Inhalte gehabt habe, sei er verpflichtet gewesen, den Zugang zu den Kinderpornoseiten schnellstmöglich zu unterbinden, als er von der Polizei im März 2009 informiert worden sei, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft laut einem Bericht der Dresdener Nachrichten. Dazu hätte er den Link auf die Wikileaks-Hauptseite entfernen müssen.

Mit dem Freispruch von Reppe stellte Amtsrichter Markus Vogel klar, dass es keinen rechtsfreien Raum im Internet gibt: "Es ist zwar ein ehrenwerter Grundsatz von Wikileaks, dass alles frei ist. Aber auch Sie sind natürlich an Vorschriften wie das Grundgesetz gebunden." Außerdem räumte er ein, dass die Materie für das Gericht nicht eben einfach zu verstehen gewesen sei: "Ich hatte in meiner Amtszeit noch nie ein Verfahren, bei dem ich so viel Neues erfahren habe."

Zu den Hintergründen des Freispruchs gibt es im Lawblog des Düsseldorfer Anwaltes Udo Vetter ein Interview mit Theodor Reppe. (anw)