USA: Oberster Gerichtshof befasst sich mit Tauschbörsen

Die Medienkonzerne erhalten eine letzte Chance, die Illegalität von Grokster und StreamCast nachzuweisen.

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Von
  • Herbert Braun

Der oberste Gerichtshof der USA hat in San Francisco die Berufung im Prozess gegen die Tauschbörsenbetreiber Grokster und StreamCast, dem Hersteller der File-Sharing-Software Morpheus, zugelassen. Kläger sind eine Gruppe von Medienkonzernen unter Führung von Metro Goldwyn Mayer. Bereits zweimal hatten Gerichte die P2P-Dienste von der Verantwortung für die getauschten Inhalte freigesprochen. Das letztinstanzliche Urteil wird für Juli erwartet.

Grokster und StreamCast argumentieren, dass die von ihnen hergestellte Software zu legalen Zwecken eingesetzt werden könne. Sie berufen sich auf das zwanzig Jahre alte "Betamax"-Urteil, das Sony von Urheberrechtsverletzungen mit den von ihm hergestellten Videorecordern freisprach. Würden die Tauschbörsen erneut für legal erklärt, bliebe den Medienkonzernen nur das Vorgehen gegen die Anwender -- bis jetzt wurden 3400 Tauschbörsennutzer angeklagt. Andernfalls müssen Grokster und Co. mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe rechnen.

Derzeit muss sich auch KaZaA-Hersteller Sharman Networks in Australien vor Gericht verantworten. Die Verhandlung konzentriert sich auf die Frage, inwieweit der Tauschbörsenbetreiber in die Datenströme eingreifen kann. (heb)