Forenbetreiber klagt gegen Abmahnung

Der Betreiber des Support-Forums Supernature-Forum will mit einer negativen Feststellungsklage eine Klärung der rechtlichen Basis für eine Abmahnung wegen angeblich geschäftsschädigender Beiträge in seinem Forum erlangen.

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Der Betreiber des Support-Forums Supernature-Forum, Martin Geuß, hat eine negative Feststellungsklage eingereicht, um eine Klärung der rechtlichen Basis für eine Abmahnung wegen angeblich geschäftsschädigender Beiträge in seinem Forum zu erlangen. Die Frankfurter Kanzlei Leonhardt Spänle&Schröder hatte Geuß Ende Februar im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungsvermittlung abgemahnt und sich dabei auf das Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag vom 2. Dezember 2005 berufen. Angeblich habe ein Forenbetreiber laut dem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag "dafür Sorge zu tragen, dass eine Darstellung in der vorliegenden Art und Weise unterbleibt".

Der Forenbetreiber sollte für die per Abmahnung erteilte Rechtsbelehrung 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen und sich verpflichten, jeden Fall der Wiederholung einer bereits in den Foren getätigten oder "ähnlichen" Behauptung gegenüber dem Unternehmen zu löschen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Der Forenbetreiber widersprach der Abmahnung, woraufhin die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurückgezogen habe, schreibt Geuß. Von einem positiven Ausgang des Verfahrens verspricht er sich, dass weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" erschwert werden. Den Bezug zu diesem Urteil sieht er als unzulässig an, da dieses aufgrund der Urteilsbegründung "allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf 'normale' Internet-Foren angewandt werden" könne. (anw)