US-Richter lässt Vergleich zu Google Books platzen

Rückschlag für Googles Digitalisierungspläne: Mehrere Monate nach der letzten Anhörung zum geplanten Vergleich hat der zuständige Richter den Einigungsvorschlag der Streitparteien als unausgewogen abgewiesen.

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Rückschlag für Google im Rechtsstreit mit der US-Verlagsbranche: Der in dem Disput über Googles Digitalisierungspläne für Bücher zuständige New Yorker Richter hat den seit Monaten auf dem Tisch liegenden Vergleich zur Beilegung der Klage am Dienstag abgewiesen. Der Suchmaschinenriese bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als "enttäuschend".

Die vorgeschlagene Einigung verschaffe Google einen Wettbewerbsvorteil, heißt es laut US-Medienberichten in der am Dienstag vorgelegten Begründung von Bundesrichter Danny Chin. Der Einigung zufolge könne Google Bücher digitalisieren und veröffentlichen, ohne dafür die Einwilligung der Rechteinhaber einholen zu müssen. "Das geht einfach zu weit", zitiert das Wall Street Journal die Ausführungen des Juristen.

Chin sieht laut Bericht zwar die Vorzüge einer umfangreichen digitalen Bibliothek, doch reicht ihm die vorgeschlagene Lösung nicht, dass Rechteinhaber der Digitalisierung widersprechen können ("opt out"). Der Richter lässt allerdings einen Ausweg offen und fordert die Parteien dazu auf, die Einigung noch einmal zu überarbeiten. Statt einer Ausstiegsklausel sollten Rechteinhaber die Möglichkeit eines "opt in" erhalten und sich aktiv für die Teilnahme entscheiden können.

Hintergrund ist eine Klage von Verlagsunternehmen und Autorenverbänden gegen Googles Buchsuche. Der Rechtsstreit soll durch einen Vergleich beigelegt werden, dem das Gericht zustimmen muss. Gegen eine erste Einigung, die weltweit urheberrechtlich geschützte Bücher umfasste, regte sich internationaler Widerstand. Auch Google-Wettbewerber und das US-Justizministerium hatten Einwände gegen die Vereinbarung vorgebracht. Die von Richter Chin angeordnete Neufassung des Abkommens liegt seit November 2009 vor. Nach einer Anhörung im Februar 2010 hatte Chin die Entscheidung noch einmal vertagt. (vbr)