Buchhandel und Verwerter begrüßen Urteil zu Google Books

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Verwertungsgesellschaft Wort begrüßten die Ablehnung des Vergleichs durch einen US-Richter als "Sieg für das Urheberrecht".

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 84 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der deutsche Buchhandel hat das Gerichtsurteil zu Googles Plänen für eine digitale Bilbliothek begrüßt. "Heute ist ein wichtiger Tag für das Urheberrecht", erklärte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder, in einer Mitteilung. Das Urteil zeige "der ganzen Welt, dass geistiges Eigentum nicht aufgrund privater oder kommerzieller Interessen zur Disposition gestellt werden kann".

Auch die Verwertungsgesellschaft der Autoren (VG Wort), die zu den im US-Verfahren gehörten Parteien zählt, begrüßte die Entscheidung. In einer Mitteilung weist die VG Wort auf die Ausführungen des Richters hin, dass einschlägige Urheberrechtsfragen nicht im Rahmen eines Vergleichs, sondern durch den Gesetzgeber geregelt werden sollten.

Ein New Yorker Richter hatte den geplanten Vergleich zwischen dem Suchmaschinenanbieter und amerikanischen Autoren und Verlegern am Dienstag gekippt. Mit dem 2008 erstmals vorgelegten und 2009 nochmals überarbeiteten Vergleich sollte ein seit Jahren anhängender Rechtsstreit um Googles Buchpläne beigelegt werden. Die Einigung hätte dem Konzern das Recht gegeben, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Kenntnis der Rechteinhaber online zu stellen. Der Vergleich bedarf der richterlichen Zustimmung, die der zuständige Richter Danny Chin am Dienstag allerdings verweigerte.

Die Einigung gehe zu weit, begründete der Jurist seine Entscheidung. Für eine weitreichende Regelung, die wichtige Fragen der Eigentumsrechte der Autoren und Verlage betreffe, sei eine Sammelklage samt Vergleich nicht das richtige Instrument. Eine pauschale Entscheidung über Urheberrechte ohne Einbeziehung der Rechteinhaber könne das Gericht nicht absegnen. Darüber hinaus merkt Chin an, dass der Vergleich Googles Praxis des Kopierens ohne Einwilligung der Rechteinhaber nachträglich sanktioniert hätte.

Der Internetkonzern hatte 2004 damit begonnen, Bücher einzuscannen und in die Suchmaschine Google Books einzustellen. Das Projekt stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht, die aber nicht mehr verfügbar sind. Noch ist die Tür für einen Vergleich nicht ganz zu: Mit einer "opt in"-Lösung, bei der sich Rechteinhaber aktiv für die Teilnahme entscheiden, könnte Chin wohl leben. Über das weitere Vorgehen soll nun in einer Anhörung am 25. April gesprochen werden. (vbr)