Sparkassen raten 30.255 Telekom-Bonus-Aktionären zur Selbstanzeige

Die baden-württembergischen Sparkassen müssen der Steuerfahndung nach verlorenem Rechtsstreit die Daten von 30.225 Bonus-Aktionären der Deutschen Telekom aushändigen.

vorlesen Druckansicht 112 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Die baden-württembergischen Sparkassen müssen der Steuerfahndung nach verlorenem Rechtsstreit die Daten von 30.225 Bonus-Aktionären der Deutschen Telekom aushändigen und raten den Betroffenen, sich "umgehend" selbst anzuzeigen. Wer seine Bonus-Aktien, die er im Jahr 2000 erhielt, nicht versteuert hat, soll Selbstanzeige erstatten, bevor Finanzamt und Steuerfahndung von sich aus auf die Fälle aufmerksam werden, rät die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den Kunden in einem Schreiben. So lange wirke eine Anzeige noch strafbefreiend.

Bisher hatte sich die LBBW stets geweigert, die Daten der Bonus-Aktionäre an das Stuttgarter Finanzamt auszuhändigen, bestätigte die LBBW einen Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom Dienstag. Nach einer Niederlage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch sei das Institut nun gezwungen, den Steuerfahndern die Daten offen zu legen.

Im Streit um die Besteuerung der Bonus-Aktien hatte es in den vergangenen Jahren widersprüchliche Urteile gegeben. Letztlich entschied der Bundesfinanzhof in München, dass für entsprechende Aktien Steuern gezahlt werden müssen. Kunden, die aus dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG dann Bonus-Aktien im Jahr 2002 erhalten haben, sind nach Angaben der LBBW nicht von dem Vorgang betroffen. In diesen Fällen sei die Besteuerung noch nicht endgültig geklärt. Die Telekom hatte die Bonus-Aktien an treue Aktionäre ausgegeben. (dpa) / (jk)