Streit um Twitter-Nutzerdaten von Wikileaks-Helfern geht weiter

Die isländische Abgeordnete Birgitta Jonsdottir und zwei Netzaktivisten haben Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das Twitter zur Herausgabe vertraulicher Nutzerdaten verpflichtet.

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Um die Vertraulichkeit ihrer Twitterdaten kämpfen derzeit die isländische Abgeordnete Birgitta Jonsdottir und die beiden Netzaktivisten Jacob Appelbaum und Rop Gonggrijp. Mit der Unterstützung der US-Bürgerrechtsorganisationen American Civil Liberties Union (ACLU) und Electronic Frontier Foundation (EFF) haben sie am gestrigen Freitag Berufung (PDF-Datei) gegen ein Urteil eines US-Bundesgerichts eingelegt, wonach der Kurznachrichtendienst im Rahmen von Wikileaks-Ermittlungen der US-Regierung umfangreiche personenbezogene Informationen über sie herausgeben sollte. In der Auseinandersetzung geht es etwa um E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kreditkarteninformationen und IP-Adressen der Computer, von denen aus sich die Betroffenen bei Twitter anmeldeten.

Die Anwälte der Helfer der Enthüllungsplattform schreiben in ihrer Anrufung der höheren Instanz, dass die bestehende Gerichtsauflage gegen den "Stored Communications Act" der USA verstoße und die Grundfreiheiten der Nutzer auf Meinungsfreiheit und Schutz ihrer Privatsphäre verletze. Die US-Regierung müsse zugleich alle Dokumente rund um ihre Twitter-Anordnung herausgeben. Sie habe nicht nachgewiesen, dass ihr Geheimhaltungsinteresse das Recht auf Akteneinsicht der Betroffenen und der Öffentlichkeit überwiege. Dem Ersuchen der Ermittler hatte der Kurznachrichtendienst erst nachgegeben, nachdem er seine Kunden darüber informiert und ihnen so Gelegenheit zur Erwiderung gegeben hatte.

"Der Regierung sollte es nur in ganz seltenen Ausnahmefällen erlaubt sein, im Geheimen Informationen über die private Internetkommunikation Einzelner zu erlangen", begründete ACLU-Rechtsanwalt Aden Fine den Einspruch. In der vorliegenden Angelegenheit könne von einem solchen Anspruch keine Rede sein. Sollte der Beschluss der Erstinstanz Bestand haben, könnten die Betroffenen nie in Erfahrung bringen, wie viele andere Unternehmen Nutzerdaten über sie herausgeben mussten. Sie könnten daher dagegen auch nicht den Rechtsweg beschreiten. "Dienste wie Twitter besitzen Informationen, die verwendet werden können, um Nutzerprofile zu erstellen und unsere Kommunikation über verschiedene Dienste wie Facebook und Gmail hinweg zu verknüpfen", ergänzte die EFF-Rechtsexpertin Cindy Cohn. Das angegriffene Urteil sei besonders besorgniserregend, da es den Datenschutz komplett untergrabe.

Die US-Behörden versuchen seit längerem, gegen Wikileaks vorzugehen. Washington ist vor allem empört über die auf der Plattform veröffentlichten Enthüllungen von Diplomatendepeschen sowie Militärberichten über die Kriege im Irak und in Afghanistan. Sie verlangen dabei auch Informationen über die Twitter-Kommunikation, die den US-Gefreiten Bradley Manning betrifft. Ihm werfen die Ermittler vor, Geheimdokumente an die Plattform weitergegeben zu haben. Er sitzt derzeit unter angeblich verschärften Umständen in Virginia in Haft.

(ur)