ENISA bekommt Segen des Europäischen Gerichtshofs

Geklagt hatte die britische Regierung, die mit der Rechtsgrundlage der European Network and Information Security Agency nicht einverstanden war.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert

Fast drei Jahre nach der Entscheidung für die Errichtung einer European Network and Information Security Agency (ENISA) hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg seinen Segen gegeben. Strittig war laut einer Klage der britischen Regierung nicht die Agentur als solche, aber ihre Rechtsgrundlage. Die Briten hatten dafür gefochten, dass die Agentur nach Paragraph 308 des EU Vertrages eingerichtet werden soll. Dies hätte Einstimmigkeit aller Mitglieder im Rat über die Errichtung von ENISA vorausgesetzt, das Parlament hätte in beratender Funktion mitgewirkt. Tatsächlich wurde die ENISA-Gründung aber nach Artikel 95 beschlossen. Dabei reicht eine Mehrheit der Ratsmitglieder aus, und Rat und Kommission sind mit von der Partie.

Klagen zu solchen institutionellen Fragen gebe es regelmäßig, erklärte ein Sprecher des Gerichtshofs gegenüber heise online, 2005 seien es 16 der insgesamt 466 Verfahren beim Europäischen Gerichtshof gewesen. Großbritannien zeige sich hier immer wieder besonders sensibel, sagen Beobachter. Der Artikel 95 betreffe Harmonisierungsmaßnahmen, nicht aber die Etablierung neuer Institutionen, argumentierte das Königreich. ENISA sorge aber gerade nicht für eine rechtliche Harmonisierung, sondern habe eine beratende Funktion im Bereich Netzwerksicherheit.

Recht gab der Klage im Prinzip auch die Generalstaatsanwältin am Europäischen Gerichtshof. Allerdings warnte sie, dass die Etablierung von ENISA bereits in vollem Gange sei. "Diese Maßnahmen jetzt umzukehren, nur um die Agentur dann neu aufzusetzen, wäre nicht sinnvoll. Mitarbeiter, die bereits angestellt wurden, wären besonders betroffen." Zudem, so die Warnung der Staatsanwältin, wäre eine neue Entscheidung für ENISA nicht sicher. Denn während im März 2003 nur die Briten gegen ENISA stimmten – eben wegen der Verfahrensfrage – sei ein einstimmiger Beschluss in der erweiterten Union nicht zu garantieren. Das Urteil des Gerichtshofs ging darüber noch hinaus und bestätigte Artikel 95 als Rechtsgrundlage. Dabei hoben die Richter vor allem die Verbindung der ENISA-Aufgaben mit dem EU-Rechtsrahmen zur Telekommunikation hervor.

Zufrieden äußerten sich Medienkommissarin Vivianne Reding sowie die in Heraklion ansässige ENISA, die selbst nicht als Partei in dem Verfahren beteiligt war. ENISA-Sprecher Ulf Bergström sagte gegenüber heise online, man sehe durch den Verzicht auf die Anforderung an Einstimmigkeit ein klares Signal für Effektivität bei der Etablierung einer Agentur wie ENISA. Auch wenn man nicht damit gerechnet hatte, die Agentur könnte komplett aufgegeben werden, fühle man sich auch bestärkt in der Arbeit. "Business as usual" sei jetzt in Heraklion angesagt – darunter fällt auch eine erste Evaluierung der Arbeit gemäß der ENISA-Verordnung. Diese Evaluierung stehe aus, hatte auch das Gericht in seinem Urteil geschrieben, und sah darin eine Bestätigung dafür, dass die Effektivität für den TK-Rechtsrahmen noch einmal überprüft werde. (Monika Ermert) / (pmz)