Brüssel drängt auf Umsetzung neuer Medienregeln

Die EU-Kommission zeigt sich über die zögerliche Umsetzung der EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten besorgt und hat 16 Mitgliedsstaaten einen blauen Brief geschickt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die EU-Kommission zeigt sich über die zögerliche Umsetzung der EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten besorgt. Nach eigenen Angaben hat die Kommission blaue Briefe an 16 Mitgliedsstaaten verschickt, in denen sie nähere Informationen zum Stand der Implementierung der Regeln in nationales Recht abfragt. Die Mahnschreiben gingen an Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Rumänien, Spanien, Schweden und die Slowakei. Darüber hinaus hat die Kommission laut der Mitteilung gegen Polen, Portugal und Slowenien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da diese ihr noch gar keine Hinweise über Umsetzungsvorhaben gegeben hätten.

Ziel der Richtlinie ist es, grenzüberschreitend einheitliche Rahmenbedingungen für Fernseh- und audiovisuelle Mediendienste im Internet sowie "Video on Demand"-Angebote zu schaffen. Sie soll Rechtssicherheit für die Fernsehbranche und die audiovisuelle Industrie in Europa gewährleisten und in diesem Zuge die kulturelle Vielfalt wahren, den Kinder- Jugend- und Verbraucherschutz stärken, Medienpluralismus garantieren sowie Hassäußerungen bekämpfen. Die Direktive basiert auf dem "Herkunftslandprinzip", demzufolge die Anbieter audiovisueller Mediendienste einzig den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes unterliegen und den Bestimmungen des jeweiligen Verbreitungslandes nur in Einzelfällen unterworfen werden können. Dazu kommen neue Vorgaben zum "Product Placement".

Die EU-Mitgliedstaaten hatten selbst beschlossen, die Richtlinie bis zum 19. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Bei vielen Ländern hat die Kommission nun aber Zweifel am Stand der Dinge. Sie prüft derzeit auch die Maßnahmen, die ihr von den übrigen Mitgliedsstaaten wie Deutschland, den baltischen Ländern, Luxemburg, Österreich, Ungarn oder Zypern mitgeteilt wurden, und hält sich den Versand einer weiteren Runde von Mahnbriefen offen. Hierzulande haben die Bundesländer beispielsweise die Bestimmungen zur Schleichwerbung und Produktplatzierung mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor zwei Jahren implementiert. Die Bundesregierung unternahm ferner unter Schwarz-Rot einen Vorstoß zur Änderung des Telemediengesetzes, um gemeinsame Grundvorschriften für lineare Fernsehprogramme und Abrufdienste zu etablieren. (vbr)