Mecklenburg-Vorpommern verteidigt hohe Kosten für Informationsfreiheit

Anfragen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) könnten die Zusammenführung umfangreicher Aktenbestände nötig machen, heißt es im Schweriner Innenministerium. In Schleswig-Holstein verzögert sich derweil die IFG-Novelle.

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Anfragen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern könnten die Zusammenführung, Sichtung, Aufbereitung und Bearbeitung umfangreicher Aktenbestände nötig machen, heißt es im Schweriner Innenministerium zur Rechtfertigung der angesetzten hohen Gebühren für schriftliche Auskünfte über Behördeninformationen. Daher sei ein "außergewöhnlicher Vorbereitungsaufwand" festzusetzen, bei dem sich die Kosten für die "Akteneinsicht" im nordöstlichsten Bundesland auf bis zu 1000 Euro belaufen können. Von einem "deutlich höheren Verwaltungsaufwand" könne zudem ausgegangen werden, "wenn bereits zur Vorbereitung der Auskunft eine aufwändige Durchsicht der Akten erforderlich ist und die Herausgabe von Abschriften ein Aussondern von Aktenbestandteilen erforderlich macht". Dies sei etwa bei der Sicherstellung des vorgeschriebenen "Schutzes öffentlicher und privater Belange" der Fall.

Die Linkspartei hatte sich nach Bekanntgabe der Verordnung über Gebühren und Auslagen gemäß dem IFG mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt. In der inzwischen vorliegenden Antwort sucht das Innenministerium die von Bürgerrechtsvereinigungen scharf kritisierten Kostenvorgaben zu verteidigen. Demnach ist etwa auch von einem "umfangreichen oder außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand" zu sprechen, wenn geschützte Informationen "zu anonymisieren, herauszunehmen oder auch zu schwärzen" sind. Ein höherer Aufwand könne zusätzlich "insbesondere durch die Bereitstellung von gesonderten Räumen oder besonderer Technik sowie durch die Betreuung des Antragstellers entstehen". Dabei würden "mehrere Gebührentatbestände gleichzeitig" zusammenkommen. Paragraph drei der Verordnung gibt der Verwaltung die Möglichkeit, kumulativ bei einem besonders hohen Aufwand die stolzen "Normalsummen" von bis zu 1000 Euro ohne feste Vorgabe weiter anzuheben.

Auch bei den Formulierungen zu den "Auslagen" sieht das Innenministerium keinen Änderungsbedarf. Gemeint seien damit "die über den von der Gebühr abgegoltenen Normalaufwand hinausreichenden besonderen Aufwendungen für die in Anspruch genommene Verwaltungsleistung". Diese müssten laut Landesverwaltungskostengesetz zusätzlich und auch dann erhoben werden, wenn eine Amtshandlung eigentlich gebührenfrei ist. Für Dieter Hüsgen von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, die sich seit langem für mehr Informationsfreiheit stark macht, spricht die Diktion der Stellungnahme Bände: "Die Kostenkeule schlägt bei jeder Antwort erneut zu." Das Innenministerium wolle offensichtlich die Bürger abschrecken, überhaupt Anträge zu stellen, sobald ein gewisser Verwaltungsaufwand damit verbunden sei. Man werde das Gebührenverhalten der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern genau beobachten.

Einen Zwischensieg können Bürgerrechtsvertreter dagegen bei der umstrittenen Novelle des IFG Schleswig-Holstein vermelden, in deren Zuge die Kieler Landesregierung ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen will. Nachdem auf einer Anhörung im September scharfe Kritik an dem Reformvorhaben laut wurde, vertagte der federführende Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags vergangene Woche die Erörterung der Regierungsvorlage aufgrund "erneutem Besprechungsbedarf". Der Plan der Regierungsfraktionen von CDU und SPD, das überarbeitete Gesetz noch im Dezember durch das Parlament zu bringen, ist damit erst einmal vom Tisch. Die Novelle kann so nicht – wie zunächst vorgesehen – bereits Anfang 2007 in Kraft treten. (Stefan Krempl) / (pmz)