Ein Schritt weiter zur elektronischen Gesundheitskarte

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat die Konzepte zur elektronischen Fallakte und zum elektronischen Arztbrief abgesegnet. Hier kann die Arbeit an den Pflichtenheften beginnen. Beim Notfalldatensatz und beim Stammdatenupdate gab es Differenzen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Gesellschafterversammlung der Projektgesellschaft Gematik hat zwei Konzepte abgesegnet. Hier kann die Arbeit an den Pflichtenheften beginnen. Bei anderen Konzepten zeigten sich Unstimmigkeiten. Unklar blieb ferner, wann und wo die neuen Konzepte getestet werden und wie diese Testreihen finanziert werden.

Das von etlichen Krankenhäusern und Ärzten bereits erprobte Konzept der elektronischen Fallakte fand einhellige Zustimmung. Auch das vom Kassenärztlichen Bundesverband entwickelte Konzept des elektronischen Arztbriefes wurde abgesegnet.

Zwei weitere Konzepte müssen hingegen vom Schlichter untersucht werden. Die Ärzte stimmten dem vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Entwurf zum Stammdatenmanagement nicht zu. Nach dem Willen der Krankenkassen sollen Angaben über Selektivverträge einzelner Patienten nicht auf der eGK gespeichert werden. Vielmehr sollen die Vertragsnummern auf den Stammdatenservern der Kassen abgelegt werden. Da sie nicht zur Online-Anbindung (zur Abfrage dieser Vertragsnummern und anderes) gezwungen werden wollen, wünschen sich die Ärzte, dass die Nummern auf der Karte gespeichert werden.

Auch das von der Bundesärztekammer entwickelte Konzept des Notfalldatenmanagements muss zum Schlichter. Wie die Ärztezeitung berichtet, soll der Notfalldatensatz bis zu zwanzig Diagnosen enthalten, dazu ein Datenfeld für bis zu zwanzig notfallrelevante Medikamente und besondere Hinweise über Implantate, Schwangerschaften und dergleichen. Vor diesem Hintergrund fordern die Ärzte ein juristisches Gutachten zur ärztlichen Haftung im Umgang mit den Daten. Weil der Umgang mit dem Notfalldatenmanagement für viele Ärzte ungewohnt sein wird, sollte es außerdem ein Kommunikations- und Schulungskonzept geben, das die Krankenkassen bezahlen sollen. Schließlich sollen die Ärzte, die in der Testphase die Notfalldaten anlegen und auslesen, dafür gesondert honoriert werden.

Strittig ist ferner, wie, wann und wo die neuen Konzepte in den derzeit noch existierenden sieben Testregionen erprobt werden. Da nach den Konzepten die Lasten- und Pflichtenhefte der einzelnen Anwendungen entwickelt werden müssen, dürften die Testläufe frühestens 2012/13 stattfinden. Neben dem konkreten Zeitplan gibt es deshalb auch Uneinigkeit über die Finanzierung dieser Tests. Die Ärzte in den Testregionen fordern eine Art "Bereitschaftspauschale" bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Tests weiterlaufen. Dies lehnen die Krankenkassen ab.

Als Projektgesellschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird die Gematik von einer Gesellschafterversammlung geleitet, in der die Vertreter der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte) und der Kostenträger (Krankenkassen) über die Ausgestaltung der Karte beraten. In der Vergangheit war sich dieses Gremium selten einig, weshalb zum Neustart des eGK-Projektes beschlossen wurde, dass bestimmte Verbände und nicht die Gematik insgesamt die Konzepte der eGK entwickeln sollten. So wurde etwa bestimmt, dass die Bundesärztekammer für den Notfalldatensatz zuständig ist und die Deutsche Krankenhausgesellschaft für die elektronische Fallakte. Beschlossen wurde auch, dass bei Unstimmigkeiten der Gesellschafter ein Schlichter angerufen wird. Dieser Schlichter ist derzeit Klaus Theo Schröder, von 2001 bis 2009 als Staatssekretär im Gesundheitsministerium für die Einführung der eGK verantwortlich. (anw)