Großer Lauschangriff wird immer kleiner

2004 führten die Ermittler die akustische Wohnraumüberwachung nur noch in 10 Verfahren ein, fünf Mal davon erfolglos. Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele drängt nun auf die "Abwicklung" der Maßnahme.

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Das Bundeskabinett hat sich am gestrigen Mittwoch mit dem Großen Lauschangriff beschäftigt und die Bilanz der umstrittenen Maßnahme für 2004 besprochen. Demnach haben im vergangenen Jahr die Ermittler nur noch in sechs Bundesländern eine akustische Wohnraumüberwachung in lediglich zehn Verfahren durchgeführt. 2003 brachten sie noch in 37 Verfahren die Wanzen in Stellung. Die Maßnahmen blieben zudem 2004 "zu 50 Prozent erfolglos", wie der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisiert. Bedenklich stimmt ihn, dass über 60 Prozent der Wohnraumüberwachungen keinen Bezug zu einem Fall Organisierter Kriminalität gehabt hätten. Dies sei aber die Begründung für die Einführung der Befugnis 1998 und die damals auch von der FDP mitgetragene Verfassungsänderung gewesen. Für Ströbele ist der große Lauschangriff damit endgültig "ein Auslaufmodell, das 'abgewickelt' gehört".

Die rückläufige Tendenz bei der akustischen Wohnraumüberwachung geht vor allem auf das Konto des richtungweisenden Urteils des Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2004. Die Hüter der Grundgesetzes hatten damals darauf hingewiesen, dass der "Kernbereich der Privatsphäre" in der Wohnung unantastbar ist und Ermittlungsmaßnahmen davor Halt machen müssen. Polizeigewerkschaften beklagten schon damals, dass ihnen die Überwachungsmethode damit weitgehend aus den Händen gerissen werde. Rot-Grün setzte die Vorgaben daraufhin in einem heftig umkämpften Gesetzgebungsverfahren um und der Bundestag verabschiedete im Juni die Gesetzesnovelle. Die Union und die FDP stimmten aus unterschiedlichen Gründen dagegen: Erstere, weil sie die Grenzen für den Lauschangriff zu eng gezogen sah. Die Liberalen drängten dagegen auf die Abschaffung des Fahndungsinstruments. Ströbele hatte sich schon bei der Abstimmung im Parlament ebenfalls dafür ausgesprochen, die akustische Wohnraumüberwachung baldmöglichst komplett zu beerdigen.

Weiter zu schaffen machen dürfte der Polizei ein Urteil (PDF) des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch, wonach die Verwertung abgehörter Selbstgespräche in Strafprozessen untersagt ist. Mit der Entscheidung im ersten Prozess zum großen Lauschangriff wurde die Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes aufgehoben und der Fall an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die Ermittler hatten das Krankenzimmer des Beschuldigten verwanzt und dabei unter anderem seine laut ausgesprochene Überlegung aufgezeichnet, wonach er dem erschlagenen Opfer besser "in den Kopf" hätte "schießen sollen". Daraus zog das Landgericht München den Schluss, dass er der Täter sei. Der BGH entschied gemäß der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass die Verwertung dieser Aussage unzulässig gewesen sei, weil damit unabhängig von der Thematisierung von Straftaten in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensführung eingegriffen werde. Das Selbstgespräch sei zudem "interpretationswürdig". Der Prozess muss nun ohne einen Großteil der Aufnahmen auf den Abhörbändern neu aufgerollt werden.

Schon vor der Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe hatte sich der Einsatz des Ermittlungsinstruments als zwiespältig und die Ausbeute als mager erwiesen. Bei den 119 Verfahren, in denen zwischen 1998 und 2001 eine akustische Wohnraumüberwachung in Deutschland beantragt wurde, verliefen 29 Prozent inhaltlich ergebnislos. Weitere 12 Prozent waren wegen technischer Probleme letztlich nicht verwertbar. In elf Prozent der Fälle entdeckten die Betroffenen die Lauschwerkzeuge. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hielt im Kern trotzdem bislang an dem Ermittlungswerkzeug fest. (Stefan Krempl) / (jk)