Schlappe für Street View in der Schweiz

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegen Street View weitgehend stattgegeben und Google einige Auflagen erteilt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 123 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegen Google Street View weitgehend stattgegeben. Der Suchmaschinenkonzern muss dem am Montag bekannt gemachten Urteil (PDF-Datei) vom 30. März zufolge dafür sorgen, "dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder" in dem Straßenansichtsdienst "unkenntlich gemacht" werden, bevor die Bilder veröffentlich werden – notfalls auch von Hand (Az. A-7040/2009).

Laut Mitteilung des Datenschutzbeauftragten muss Google bei Aufnahmen im Bereich von sensiblen Einrichtungen – wie Frauenhäusern, Schulen oder Sozialbehörden - eine "vollständige Anonymität" garantieren. Von umfriedeten Gärten oder Höfen, "die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben", darf Google keine Aufnahmen machen. Bereits vorhandene Bilder dürfen mit Zustimmung der betroffenen Personen genutzt werden, müssen anderenfalls aber gelöscht werden.

Aufnahmen aus Privatstrassen will das Gericht entgegen der Wünsche des Datenschützer auch ohne Einwilligung der Betroffenen gestatten, "sofern sie hinreichend unkenntlich gemacht worden sind und keine Privatbereiche zeigen". Über neue Aufnahmefahrten und die Veröffentlichung neuer Bilder muss Google dem Urteil zufolge zusätzlich zur eigenen Internetseite auch in der Lokalpresse informieren.

Das Gericht ist eigenen Angaben zufolge zu dem Schluss gekommen, dass "das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag". Zudem sei "eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich" und verhältnismäßig. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann noch beim Schweizer Bundesgericht angefochten werden.

[Update: Google zeigte sich "sehr enttäuscht" über die Entscheidung. "Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, und untersuchen, was das Urteil für Street View in der Schweiz bedeutet und welche Möglichkeiten der Berufung bestehen", erklärte Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter von Google, in einer ersten Stellungnahme des Unternehmens.]

Der Schweizer Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte im November 2009 vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Google Street View geklagt, nachdem der Internetkonzern eine Empfehlung Thürs für mehr Datenschutz bei dem Straßenansichtsdienst zurückgewiesen hatte. Den im Rahmen der Klage gestellt Antrag auf einstweilige Verfügung zog der Datenschutzbeauftragte zurück, nachdem sich Google bereit erklärt hatte, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine neu aufgenommenen Bilder im Internet zu veröffentlichen. (vbr)