EU-Parlament fordert schärfere Exportregeln für Überwachungstechnik

Die Abgeordneten haben sich für strengere Ausfuhrbeschränkungen für "Dual-Use-Güter" wie Programme zur Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen. Eine generelle Vorabkontrolle lehnten sie aber ab.

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Das EU-Parlament hat sich am heutigen Dienstag dafür ausgesprochen, die Ausfuhr diverser "Dual-Use-Güter" strenger zu beschränken. Der Export von Hard- und Software zur Telekommunikationsüberwachung soll künftig nicht mehr allgemein genehmigt werden, wenn sie Menschenrechte, demokratische Prinzipien oder die Redefreiheit verletzen könnten. Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte dafür, eine Exportverordnung derart zu ändern. Dies hatte der zuständige Berichterstatter, der österreichische Sozialdemokrat Jörg Leichtfried, empfohlen: Exporteure sollen verpflichtet werden, "im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht genau hinzusehen und auf die wahre Bestimmung der Waren zu achten".

Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl für militärische als auch zivile Zwecke verwendet werden können. Darunter fallen neben Software auch technische Bauteile oder Chemikalien. Für die Ausfuhr solcher Waren bestehen in der EU bereits verschiedene Kontrollmechanismen und Informationspflichten, doch diese sind lückenhaft. So darf etwa Ausrüstung zur Überwachung des Internets und anderer Telekommunikationsnetze bislang weitgehend auflagenfrei in schier alle Welt exportiert werden, wenn sie zur Strafverfolgung genutzt werden kann. Die Ausfuhr solcher Dual-Use-Waren muss nicht angezeigt werden. Ausgenommen sind nur Länder, die auf der Embargoliste der Vereinten Nationen stehen.

Das jetzige System bevorzugt nach Ansicht Leichtfrieds "die Industrie auf Kosten der Sicherheit der Bürger". Menschenrechtsangelegenheiten und auf die generelle politische Lage in den Importstaaten würden nicht ausreichend berücksichtigt. Es gibt seit Langem Vorwürfe und Klagen, dass Hersteller wie Nokia Siemens Networks, der Siemens-Ableger Trovicor Ericsson, Huawei, Atis Uher oder Utimaco Sophos Überwachungstechnik auch an autoritäre Staaten und Regime im Mittleren Osten oder Nordafrika wie, Ägypten, Iran, Libyen, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien oder die Vereinigten Arabischen Emirate verkaufen und damit gute Geschäfte machen. Wie die jüngsten Volkserhebungen in arabischen Ländern deutlich machten, werden die Systeme nicht nur zur Verfolgung von Straftätern genutzt, sondern auch zum Bespitzeln von Oppositionellen und Aufständischen durch Geheimdienste.

Die Korrekturvorschläge der Abgeordneten, die nun ohne 2. Lesung direkt mit dem EU-Rat und der EU-Kommission ausgehandelt werden sollen, beziehen sich daher konkret auf "Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Datenübertragung, mit dem Mobiltelefone und Textnachrichten überwacht und die Internet-Nutzung gezielt beobachtet werden können". Darunter fallen etwa Schnittstellen zur gesetzlichen Überwachung ("Lawful Interception"). Die Volksvertreter wollen die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner verpflichten, auch verweigerte Ausfuhrgenehmigungen untereinander auszutauschen. Darüber hinaus fordert das Parlament jährlich einen Bericht; die Ausfuhrkontrollregelung soll so transparenter werden.

Nicht durchsetzen konnte sich Leichtfried mit seinem Vorschlag, dass Exporte von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vor der Ausfuhr bewilligt werden müssen. Stattdessen erhielten Änderungsanträge der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) eine Mehrheit, wonach eine Genehmigung erst danach einzuholen wäre.

Reinhard Bütikofer, verteidigungspolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament, befürchtet angesichts des geplanten Verzichts auf Vorabkontrollen, dass mit zum Teil hochsensiblen Gütern fahrlässig umgegangen werden könnte. Deren Export müsse aus Gründen der Menschenrechte und der Sicherheit unbedingt vor der Verschiffung an Länder wie Russland, China, Indien, Ukraine oder Bangladesch genehmigt werden. FPD-Abgeordnete hätten für die EVP-Vorschläge und damit gegen die Vorgaben ihrer Fraktion gestimmt. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) habe behauptet, Dual-Use-Güter seien "unkritisch", Formalien könnten im Nachhinein geklärt werden. Bütikofer meint, dass damit Partikularinteressen einiger Lobby-Vereinigungen vor das Gemeinwohl gestellt würden.

Abgelehnt haben die Abgeordneten auch einen Änderungsantrag des Berichterstatters, mit dem Werkzeuge nicht ausgeführt werden dürften, mit der die Internetsicherheit untergraben werden kann. Der Vorschlag bezog sich auf Cyberangriffe oder anderer Formen des "politisch motivierten Hacking zu Sabotage- oder Spionagezwecken". Darunter fallen sollten auch Tools zur Schädigung von Webseiten oder für Denial-of-Service-Attacken. (anw)