Sachsens Grüne wollen Großen Lauschangriff einschränken
Die sächsischen Grünen wollen zudem den Einsatz des Verfassungsschutzes bei organisierter Kriminalität per Gesetz untersagen.
Die Grünen in Sachsen wollen den Einsatz des sächsischen Verfassungsschutzes bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität unterbinden. Die Polizei solle wieder allein für die Verfolgung von Straftaten in diesem Bereich zuständig sein, sagte Grünen-Innenexperte Johannes Lichdi am Donnerstag in Dresden. Im Juli hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof Teile des Verfassungsschutzgesetzes gekippt, weil es die Trennung von Polizei und Geheimdienst verletzt sah. Lichdi kündigte einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion an.
Das Verfassungsgericht hatte laut Lichdi den Einsatz des Verfassungsschutzes nur für den Fall zugelassen, dass sich die organisierte Kriminalität gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung, den Bestand des Bundes oder eines Landes richte. "Diesen Fall gibt es praktisch nicht", sagte Lichdi. Außerdem wollen die Grünen die Hürden für den so genannten Großen Lauschangriff erhöhen. Das Verfassungsgericht hatte auch diesen Teil des Gesetzes kassiert. Lichdi zufolge soll eine mit drei Richtern besetzte Kammer statt einem Einzelrichter das Abhören anordnen dürfen und die Überwachung ständig kontrollieren. In einem Kernbereich privaten Lebens soll das Lauschen ganz verboten sein.
Laut Lichdi soll der Grünen-Entwurf den Großen Lauschangriff sowohl im Verfassungsschutz- als auch im Polizeigesetz neu regeln. Das sächsische Justizministerium hatte bereits im Juli eine Gesetzesänderung durch die Regierung angekündigt. (dpa) / (jk)