Telekom-Urteil: Unfreiwillige Tarifumstellung ist rechtswidrig

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat ein Urteil gegen die Deutsche Telekom erwirkt, das dem Unternehmen untersagt, Tarife ohne das Einverständnis des Kunden umzustellen.

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Von
  • dpa

Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das hat jetzt das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg entschieden (Az.: 1 O 521/05), teilten die Verbraucherschützer mit. Die Verbraucherzentrale hatte Klage eingereicht, nachdem sich monatelang die Beschwerden über unfreiwillige Tarifumstellungen gehäuft hatten.

In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte, berichtete die Verbraucherzentrale. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung sei kurz darauf eine Vertragsbestätigung beim Kunden eingetroffen, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom hätten sich oft als ausgesprochen mühselig gestaltet und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf Erfolg gehabt. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen – unfreiwillig.

Der unerwünschten Vertragsumstellung schiebe das so genannte Anerkenntnisurteil vom 20. November einen Riegel vor, hieß es weiter. "Der Rechtsstaat müsste rechtswidrige Geschäftspraktiken weitaus schneller und wirkungsvoll unterbinden können", forderte der Geschäftsführende Vorstand Alexander Bredereck. Er wies darauf hin, dass hier länger als ein Jahr mit Rechtsverletzungen Gewinne eingefahren worden seien.

Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, haben sich sogar während des knapp ein Jahr dauernden Verfahrens immer wieder Verbraucher über Vertragsbestätigungen beschwert, obwohl sie keiner Tarifumstellung zugesprochen hätten. "Geht die Telekom weiterhin auf diese Weise vor, werden wir jedem einzelnen Verstoß nachgehen", kündigte Bredereck an. Eine Fortsetzung der untersagten Werbung könne dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. (dpa) / (spo)