Urheberrechts-Diskussion über "Unbekannte Nutzungsarten"

Im Rechtsausschuss des Bundestages diskutierten am heutigen Mittwoch mehrere Experten die geplante Übertragbarkeit von Nutzungsrechten auf neue, bislang nicht bekannte Verwertungsformen.

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Von
  • Stefan Porteck

Mehrere Experten haben sich bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am heutigen Mittwoch kontrovers zu "Unbekannten Nutzungsarten" geäußert, die Bestandteil des "2. Korbs" der Urheberrechtsnovelle sein sollen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Urheber die Nutzung ihrer Werke künftig auch für bislang nicht bekannte Medien einräumen. Dafür sollen sie eine gesonderte Vergütung erhalten. Die vor dem Beginn einer Verwertung eingeräumten Rechte in eine neuen Nutzungsart sollen die Urheber jederzeit widerrufen können.

In einer Stellungnahme begrüßte Joachim Bornkamm, Richter am Bundesgerichtshof, den Entwurf. Aufgrund der rasanten technischen Entwicklung sind seiner Ansicht nach die bisherigen Reglungen nicht mehr ausreichend. Bislang sei beispielsweise die nachträgliche Veröffentlichung eines Buches als Hörbuch mit einer umständlichen und teuren Nachverhandlung der Rechte verbunden. Daher müsse es möglich sein, auch die Rechte für zukünftige Nutzungsarten klar zu regeln. Wichtig sei hierbei die angemessene Beteiligung der Urheber an der neuen Verwertungsart.

Diesem Punkt stimmte Fred Breinersdorfer von der Schriftstellervereinigung P.E.N. zu. Als ebenso bedeutsam stufte er die Einflussnahme der Urheber auf die spätere Verwertung ein. Deshalb solle die Verwaltung von Nutzungsarten in die Hände von Verwertungsgesellschaften gelegt werden. Autoren und Nutzer hätten dann klare Ansprechpartner.

Dem widersprach Johannes Kreile von der "Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V." (SPIO). Er favorisiert eine individuelle Regelung zwischen Autoren und Nutzern, die eine Verwertungsgesellschaft nicht gewährleisten könne. Insgesamt begrüßte er jedoch den Entwurf: Eine Übertragbarkeit der Nutzungsrechte gewährleiste die Rechts- und Planungssicherheit bei der Herstellung und Verwertung von Filmwerken. Allerdings sei das vorgesehene Widerrufsrecht nicht sinnvoll.

Kritisch äußerte sich Haimo Schack von der Universität Kiel. Er bezeichnete den Entwurf als "nicht ausgereift". Der Gesetzgeber müsse sich darauf beschränken, derzeit bekannte Nutzungsarten zu regulieren. Eine gesetzliche Regelung zu bislang unbekannten Verwertungsformen führe dazu, dass der Urheber Rechte vergebe, deren Wert und wirtschaftliche Bedeutung er noch gar nicht überblicken könne. Daher müsse man zumindest zu Lebzeiten frei über die Nutzung in Form neuer Medien entscheiden dürfen.

Wolfgang Schimmel von der Initiative Urheberrecht in Berlin kritisierte ebenfalls die Übertragung "unabsehbarer" Rechte. Urheber müssten auch weiterhin direkt Einfluss darauf nehmen können, auf welchen Medien die Werke zu erhalten sind. Zudem sieht er ein Problem bei der Vergütung, da das Gesetz von einem Nutzer nicht explizit verlange, den Urheber eines Werkes ausfindig zu machen.

Die Notwendigkeit einer Novellierung des Urheberrechts unterstrich Peter Weber vom ZDF. Vor dem Hintergrund prall gefüllter Senderarchive hält Weber die bisherige Regelung für unzureichend: Wolle man alte Werke auf neuen Medien präsentieren, seien mühevolle Einzelklärungen nötig. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass es den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht um eine Senkung der Vergütung gehe. Man wolle diese Ansprüche auch künftig angemessen befriedigen. (spo)