CompuServe-Chef vor Gericht

Seit heute muß sich der ehemalige Geschäftsführer der CompuServe Deutschland GmbH, Felix Somm, vor dem Amtsgericht München verantworten.

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Seit heute muß sich der ehemalige Geschäftsführer der CompuServe Deutschland GmbH, Felix Somm, vor dem Amtsgericht München verantworten. Zur Last gelegt wird ihm die Verbreitung von jugendgefährdendem und strafbarem Material wie kinderpornografischen Bildern durch CompuServe. Die Anklageschrift stützt sich nicht nur auf elf Bilder, die Kriminalbeamte von Ende 1995 bis Oktober 1996 über CompuServe aus Newsgroups bezogen hatten, sondern auch auf die Zugänglichmachung der indizierten Spiele Doom und Wolfenstein 3D in CompuServe-Dateibereichen.
Das Verfahren droht zur Nagelprobe für das Teledienste-Gesetz zu werden. Es spricht in Paragraph 5, Absatz 3, einen reinen Access-Provider von der Verantwortung für den Inhalt übertragener Daten weitgehend frei und wirkt rückwirkend entlastend. Fraglich bleibt im Prozeß, ob CompuServe als Service-Provider oder Access-Provider tätig war. So wies auch Staatsanwalt Franz von Hunoltstein darauf hin, daß Somm gar nicht vor Gericht stehen würde, wäre CompuServe nur ein reiner Access-Provider.
Richter Hubbert ließ sich am Vormittag des ersten Prozeßtages vom Sachverständigen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Dr. Fuhrwerk, zunächst über die Funktionsweise von News-Diensten aufklären. Dr. Fuhrwerk betonte, daß eine komplette Inhaltsüberwachung unter anderem wegen mehrfach verteilten Dateien (Crosspostings) technisch nicht machbar sei. Auch eine Filterung auf Paketebene zwischen den USA und Deutschland scheide aus. Er zweifelte die Beweiskraft eines vom Richter lediglich als Beispiel vorgelegten Ausdrucks eines beanstandeteten News-Beitrages an, auf dem als zuletzt beteiligter Server "news.compuserve.com" zu lesen war: "Namen haben für mich im Internet keine Bedeutung". Er spielte damit auf die einfache Fälschbarkeit einer solchen Angabe an. Allerdings räumte Dr. Fuhrwerk ein, daß eine gezielte Sperrung von News-Groups anhand ihrer Namen möglich sei.
Verstärkung erhält Somm durch Prof. Dr. Ulrich Sieber, der als Anwalt und Experte in Sachen Informationsrecht und Rechtsinformatik der Verteidigung angehört. Der bisher unter anderem für den Rechtsausschuß des Bundestags als Sachverständiger tätige und vor der OECD und der europäischen Kommission aufgetretene Jurist legte heute eine 18 Seiten umfassende Stellungnahme für den Angeklagten vor. Sein Motiv: "Der Wissenschaftler ist gefordert, wenn die Justiz in einem derart wichtigen Verfahren die falsche Person verfolgt, das Recht falsch anwendet und dabei die Entwicklung des Internet in Deutschland schädigt."
Mit einem schnellen Ende des Prozesses ist nicht zu rechnen; der Richter bestand auf einer Aufrechterhaltung der Vorladungen für die Zeugen, und auch der Sachverständige soll am 20. Mai nochmals gehört werden. (nie)