Neue Runde bei den Klagen gegen US-Tauschbörsennutzer

Mit den 754 neuen Klagen sind es nun 7706 User, denen die RIAA vor Gericht den Tausch nicht lizenzierter, urheberrechtlich geschützter Songs vorwirft.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die RIAA, der Verband der US-Musikindustrie, hat erneut Klagen gegen Tauschbörsennutzer eingereicht, die im Internet nicht lizenzierte, urheberrechtlich geschützte Songs getauscht haben sollen. Mit den 754 neuen Klagen sind es nun 7706 User, die von der RIAA vor den Kadi gezerrt wurden. Die RIAA hebt erneut hervor, dass man auch gegen Studenten vorgehe, die Uni-Netze für den Dateitausch genutzt hätten.

Die RIAA reichte die Klagen erneut gegen Unbekannt ein (so genannte John-Doe-Verfahren), da sie kein Glück dabei hatte, in Schnellverfahren bei Providern die Daten von Usern zu erlangen, denen sie Copyright-Verletzung auf Grund von Tauschbörsennutzung vorwirft. Die US-Gerichte hatten entschieden, dass ohne konkrete Klagen wegen bestimmter Vergehen die User-Daten durch Provider nicht herausgegeben werden müssten. Ein einfaches Verlangen der Daten, um daraufhin dann Klagen erst einreichen zu können, sei nicht zulässig; die Gefahr bestünde, dass damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde, entschieden die Gerichte. Das oberste US-Bundesgericht lehnte zuletzt einen Antrag der RIAA ab, diese Entscheidungen zu überprüfen.

Mittlerweile sind nicht nur die User von Tauschbörsen wie Kazaa im Visier der Medienindustrie: Die US-Filmindustrie geht mittlerweile juristisch gegen Betreiber von Servern für das Bittorrent-System vor. (jk)