Die Reise zum DSL-Anschluss: Zwischen Präsenten und fragwürdigen Angeboten

Ein Fahrrad zum Handy-Vertrag, einen Tankgutschein bei Eröffnung eines Tagesgeldkontos, eine Reise zum DSL-Anschluss: Zusatzgeschenke sind in vielen Branchen üblich, der Gewinn für den Kunden ist allerdings selten üppig.

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Von
  • Annett Klimpel
  • dpa

Zum Handyvertrag gibt es gratis ein Fahrrad dazu, beim Eröffnen eines Tagesgeld-Kontos einen Tankgutschein, eine Kaffeemaschine oder ein Fahrrad – und Neukunden eines DSL-Anbieters können sich über eine Reise freuen. In vielen Branchen ist es üblich, Verbraucher mit Zusatzgeschenken zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. "Solche Paketangebote sind immer mit extremer Vorsicht zu genießen", sagt Hans Fluhme, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Jedem sollte klar sein, dass man letztlich nichts umsonst bekommt." Anbieter von Handy-Verträgen beispielweise holten sich die zusätzlichen Kosten für die "geschenkten" Fahrräder, DVD-Player oder Kaffeemaschinen über höhere fixe Monatsgebühren zurück.

Wie schnell das jeweilige Unternehmen die Zusatzinvestition wieder "reinholen" will, hängt von der Art des Vertrages ab. "Bei einem typischen Handyvertrag beispielsweise muss sich der Bonus innerhalb von zwei Jahren gerechnet haben", sagt Udo Koppelmann, Direktor des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Beschaffung und Produktpolitik der Universität Köln. Andere Zeiträume gelten dagegen beispielsweise für eine private Krankenversicherung: "Da kommt man ja nicht so leicht wieder raus, deshalb kann der Anbieter auch einige Jahre lang Verlust machen."

Bei den so genannten Verbundenen Geschäften werden Präsente gemacht, die an den eigentlichen Vertragsgegenstand anknüpfen – zum Beispiel ein Handy als Bonus für einen Handyvertrag. Geht in einem solchen Fall das "Präsent" kaputt, hat der Käufer das Recht, den kompletten Vertrag zu kündigen. "Das Recht, einen Handykauf wegen eines Defektes rückgängig zu machen, geht mit dem Recht Hand in Hand, den damit verbundenen Mobilfunkvertrag aufzulösen", erklärt Fluhme. Nicht ohne weiteres gilt diese Regelung für "vertragsfremde" Präsente wie die Autorennbahn zum Sparvertrag oder die Kaffeemaschine zum Internetanschluss. Aus Freude kann deshalb schnell Frust werden, wenn die auf den ersten Blick kostenlosen Gaben schon nach wenigen Tagen ihren Geist aufgeben. "Über die Qualität der angepriesenen Produkte schweigt sich die Werbung ja meist aus. Dementsprechend ist die Freude über das Präsent nicht selten von kurzer Dauer", sagt Fluhme. "Den Vertrag muss man aber trotzdem behalten."

Der Experte rät deshalb dringend, Einkäufe und Vertragsabschlüsse aller Art generell getrennt zu halten – auch wenn man vielleicht gerade sowohl ein Handy als auch ein Fahrrad benötigt. Ohnehin weisen Kombi-Angebote aus Sicht von Marketing-Experten meist auf eher fragwürdige Anbieter hin. "Je weniger signifikant ein Angebot ist, desto eher wird es mit solchen Zusätzen aufgepeppt", erläutert Wissenschaftler Koppelmann. "Sie sind also eher ein Zeichen für die Schwäche der Marke." Auf das angepriesene Präsent fixiert, achteten Kunden aber oft zu wenig auf die Konditionen und Klauseln der Verträge: "Der Kunde ist da oft bar jeder Rationalität." Denn zu groß sei die Gier danach, vermeintlich etwas umsonst zu bekommen.

Typisch sind Lockangebote Experten zufolge aber nicht nur für "schwache" Anbieter, denen das seriöse Image fehlt, sondern auch für ausländische Unternehmen, die in den deutschen Markt hinein kommen wollen. "Ausländische Großbanken zum Beispiel investieren momentan sehr viel in Deutschland, unter anderem auch in Lockangebote", sagt Hans-Peter Burghof vom Lehrstuhl für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen der Universität Hohenheim in Stuttgart. Ihr Ziel sei es, heimischen Anbietern Kunden abzuwerben. Ähnlich wie bei den Billigfliegern werde dabei zugunsten eines langfristigen Wettbewerbsvorteils mit Dumpingpreisen gearbeitet, die den Unternehmen – zunächst – kaum Gewinne brächten. Im Einzelfall könne ein solches Angebot – wie eine Kreditkarte mit Tankgutschein oder ein Tagesgeld-Konto mit Neukunden-Bonus – durchaus lukrativ sein. Auch bei solchen Angeboten sei es aber dringend notwendig, alle Konditionen gründlich zu studieren, rät Burghof.

"Und dann stellt sich doch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, für ein Präsent im Wert von 50 Euro so viele Stunden Zeit zu investieren." Denn die Suche nach Angeboten, das Studium der Vertragsklauseln oder die Auswahl der Geschenke auf dem Markt kann umfangreich sein. Oft sei es daher besser, bei einem etablierten, verlässlichen Anbieter zu bleiben. Von Vorteil sei dabei nicht nur der geringere Zeitaufwand, sondern das meist auch geringere Risiko. Denn die "neuen" Anbieter seien zwar oft billiger. Sie bieten aber meist nur standardisierte Produkte, die die persönliche Situation des Kunden kaum berücksichtigen. Mit dem günstigen Kredit oder der neuen Kreditkarte kann so schnell die Verschuldung drohen. "Das geht sehr schnell, da hinein zu gleiten", warnt Burghof.

Generell gilt: Wer vermeiden will, minderwertige Leistungen zu erhalten oder auf Fallstricke in Verträgen hereinzufallen, sollte bei Bonus-Geschenken stets misstrauisch sein, so das Fazit von Verbraucherschützer Fluhme: "Es hat nun mal niemand etwas zu verschenken." (Annett Klimpel, dpa) / (jk)