Neuer Personalausweis schafft Probleme im Gefängnis

Die Anfertigung und Ausgabe neuer Personaldokumente für Gefängnisinsassen stellt die Behörden vor Probleme: Die neue Rechtslage verlangt die persönliche Anwesenheit des inhaftierten Bürgers. Vertreter der Kommunen sprechen von einem Sicherheitsrisiko.

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Von
  • Detlef Borchers

Auch Gefangene müssen sich ausweisen können, doch schafft der neue Personalausweis Probleme, weil zur Beantragung die persönliche Anwesenheit bei Abgabe des biometrischen Bildes, des optionalen Fingerabdruckes und der Unterschrift gesetzlich erforderlich ist. Ebenso ist die Ausgabe des produzierten Ausweises an das persönliche Erscheinen des Bürgers gebunden. Darin sieht der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund ein Sicherheitsproblem, da Gefangenentransporte bewacht werden müssen. Einen Lösungsvorschlag des Innenministeriums lehnt der Verband ab.

In der Vergangenheit stellten Häftlinge Anträge auf einen Personalausweis im Gefängnis, wo auch das Foto produziert wurde. Mitarbeiter brachten die unterschriebenen Formulare zu der entsprechenden Meldebehörde und holten später die fertigen Personalausweise ab, die dann in der JVA verwahrt wurden. Dieses Verfahren ist gestoppt worden. Das Bundesinnenministerium wies in einem Schreiben auf das geänderte Personalausweisgesetz hin, nach dem das persönliche Erscheinen des Antragsstellers auch für Häftlinge zwingend sei.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund protestiert: "Um diesen Unsinn noch vollkommen auf die Spitze zu treiben, schlägt das Bundesinnenministerium nun vor, dass die Länder die Justizvollzugsanstalten zu Personalausweisbehörden erklären", erklärte Verbandssprecher Thorsten Bullerdiek in Hannover. "Damit würde natürlich neuer Aufwand getrieben, schließlich müssten Hard- und Software beschafft und die Mitarbeiter in den JVA im Personalausweisrecht geschult werden." Bullerdiek forderte das Bundesinnenministerium auf, über eine praktikable und kostengünstige Lösung nachzudenken. (vbr)