Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht große Resonanz nach Massenklage-Aufruf

Über 6000 Bürger seien bereit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn die Koalition ihr Gesetz durch den Bundestag bringt, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.

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Eine Woche nach seinem Aufruf zu einer "Sammel-Verfassungsbeschwerde" hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein Zwischenfazit gezogen. Mittlerweile haben sich demnach über 6000 Menschen gemeldet, die für den Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen, dass der Bundestag die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt. Unter den Beschwerdeführern seien viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchteten, teilt der Arbeitskreis mit, sowie Ärzte, Seelsorger, Geistliche, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten. Beim Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, gingen "waschkörbeweise" Vollmachten ein.

Der Arbeitskreis hat zudem heute den Bericht "Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten" des Bundeskriminalamts vom November 2005 veröffentlicht (PDF-Datei), von dem bei früher bereits die Rede war. Demzufolge konnten in den vergangenen Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. "Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001 Prozent der 6,4 Millionen jährlich begangenen Straftaten aus", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Angesichts einer Zahl von 2,8 Millionen Delikten jährlich, die meist unaufgeklärt blieben, weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben, sei nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(anw)