Privatnutzung von Firmenkarten rechtfertigt Kündigung
Wer von seinem Arbeitgeber Kredit- und Tankkarten bekommt, sollte diese lieber nur für Firmenzwecke einsetzen. Denn ein Missverständnis in Bezug auf genehmigte Ausgaben kann den Mitarbeiter den Job kosten.
Wer vom Arbeitgeber Tank-, Kredit- oder Kontokarten plus Vollmacht ausgehändigt bekommt, muss davon ausgehen, dass diese nur für dienstliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Eine angebliche Erlaubnis zur privaten Nutzung, sollte sich der Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen. Kann er die Genehmigung nicht vorlegen, verliert er unter Umständen seinen Job.
Genau das ist einem Mitarbeiter passiert, der im Außendienst tätig war und von seiner Firma eine Vollmacht für das Firmenkonto nebst Kreditkarte sowie eine Tankkarte erhalten hatte. Der Mann hatte dabei wohl etwas falsch verstanden, denn er belastete das Konto des Arbeitgebers unter anderem mit Einkäufen in einem großen Warenhaus sowie Ausgaben für Kinderkleider, Haushaltsgegenstände und ein privates Flugticket. Die Tankkarte wurde mit mehr als 2000 Euro für fünf verschiedene Kraftstoffarten belastet. Es war also offensichtlich, dass er nicht nur den Verbrauch für Fahrten mit seinem Dienstfahrzeug verrechnet hatte.
Dies fiel natürlich auf und der Arbeitgeber reagierte prompt und unerbittlich: alle Lohnzahlungen wurden eingestellt, das Arbeitsverhältnis beendet und die restliche Vergütung in voller Höhe mit Schadensersatzansprüchen verrechnet.
Der Mitarbeiter sah sich im Recht und reichte eine Zahlungsklage ein. Auch den Vorwurf, er habe die Karten ohne das Wissen seines Arbeitgebers für private Zwecke genutzt, wollte er so nicht stehen lassen. Vielmehr behauptete er, die Arbeitgeberkonten hätten ihm ohne Beschränkung zur freien Verfügung gestanden. Das Unternehmen müsse ihm ansonsten das Gegenteil beweisen und dürfe die Ausgaben nicht einfach mit seinem restlichen Lohn aufrechnen, sondern hätte ihm diesen noch zu erstatten.
Das sahen die Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein allerdings anders. Nicht die Firma muss beweisen, dass es ein Verbot für private Ausgaben gegeben habe, sondern der Mitarbeiter muss einen Beweis dafür vorlegen, dass ihm diese ausdrücklich genehmigt wurden. Denn es sei nun mal so, dass solche Firmenkarten grundsätzlich nur zur Bezahlung von dienstlich veranlassten Kosten gestellt werden, auch wenn dies zuvor nicht ausdrücklich besprochen wurde. Wer die Karten darüber hinaus auch für private Zwecke nutze, müsse darlegen und beweisen, dass er hierzu befugt gewesen sei (Urteil vom 15.03.2011, Az.: 2 Sa 526/10).
Was die Richter nicht sagten: es wäre doch höchst ungewöhnlich, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Art Freifahrtschein für die Finanzen aushändigen würde. Wer glaubt, eine uneingeschränkte Vollmacht erhalten zu haben, sollte lieber nachfragen und sich die Genehmigung gegebenenfalls schriftlich geben lassen. Ansonsten riskiert er nicht nur entsprechende Nachzahlungen, sondern auch seinen Job. (Marzena Sicking) / (map)