Google-Denkfabrik fordert grundlegende Neuausrichtung des Urheberrechts

Der Think Tank "Collaboratory" des Suchmaschinenkonzerns hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen.

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Die im Sommer vergangenen Jahres ins Leben gerufene Denkfabrik Collaboratory von Google hat "Leitlinien für ein Regelungssystem für kreative informationelle Güter" vorgestellt, die sich für eine Abkehr von der "naturrechtlichen Logik" des "geistigen Eigentums" stark machen. "Die Interessen der Produzenten sollen weiter geschützt werden, aber die der Allgemeinheit im Vordergrund stehen", erklärte Till Kreutzer, Leiter der neunköpfigen Verfassergruppe des Papiers zur grundlegenden Neufassung des Urheberrechts in Berlin. Ausschließlichkeitsrechte für Verwerter müssten demnach einer "gesonderten Begründung" bedürfen, was auch im Einklang mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen stünde.

40 Experten haben im Rahmen des Think Tank sechs Monate über das Urheberrecht in der digitalen Welt diskutiert, Zukunftsszenarien von einer "Kultursteuer" über eine "Pay-per-Use"-Gesellschaft bis hin zum Modell einer "Freeconomy" aufgestellt und die Interessen der unterschiedlichen Akteure umrissen. Am Leitpapier haben neben Kreutzer, der unter anderem am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) und beim Urheberrechtsportal iRights.info aktiv ist, auch Forscher wie Per Christiansen und Jeanette Hofmann, zwei Google-Rechtsexperten, ein Abgesandter einer großen Anwaltskanzlei sowie Vertreter der Deutschen Kinemathek, des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüterrecht und von Wikimedia mitgeschrieben. "Wir wollen damit eine Utopie schaffen für eine langfristige Perspektive", stellte Kreutzer klar, es sei nicht darum gegangen, alle "interessengeleiteten Erwägungen" sämtlicher Lobbygruppen im Medienbereich abzudecken. Sonst wäre als Konsens nur der eine Satz übrig geblieben: "Das Urheberecht ist eine wichtige Sache."

Laut den Grundzügen der Verfassergruppe, die sich eng an einem im März im Collaboratory vorgestellten Entwurf orientieren, soll das Recht der Autoren zwar nicht abgeschafft, aber umgewidmet und deutlich differenzierter gestaltet werden. Als übergreifenden Schutzzweck wollen die Experten die "Förderung kreativer Leistungen zugunsten des kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritts" festschreiben. Ermöglicht werden solle ein gleichwertiger Ausgleich zwischen den Interessensgruppen der Urheber, Verwerter, Nutzer und Vermittler. Die letzte Gruppe findet sich bislang nicht in der Fachliteratur. Sie sorgt Kreutzer zufolge dafür, "dass digitale Werke verbreitet und aufgefunden werden können" und nehme damit eine wichtige, stärker zu berücksichtigende Stellung ein. Als Beispiele nannte der Jurist neben Suchmaschinen und Newsaggregatoren, zu denen Google gehört, etwa auch Blogger.

Momentan hätten im Urheberrecht die Ansprüche der Verwerter Vorrang vor den Freiheiten der Nutzer, die nur in Ausnahmefällen wie etwa zur Privatkopie gesondert abgesteckt würden, erläuterte Kreutzer. Dies sei kontraproduktiv in einer Gesellschaft, in der die Verwendung digitaler Güter genauso wichtig sei wie deren Erzeugung. Das System der fallbezogenen Einschränkung der Verwerterrechte müsse daher durch eine "Generalklausel" nach Vorbild des "Fair Use"-Prinzips im US-amerikanischen Copyright und Bereichsausnahmen etwa zur Erfüllung der Aufgaben von Archivaren abgelöst werden. Der abgeschlossene Katalog überhaupt möglicher Nutzungsfreiheiten, den die EU-Urheberrechtsrichtlinie vorsieht, sei mit dieser weiter gehenden Regelung zu ersetzen.

Die Schutzdauer will die Autorengruppe als "Innovationsmotor" ausgestalten. Die bisherige Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers sei "viel zu lang", monierte Kreutzer. Bei 90 Prozent der Werke sei nach diesem Zeitraum das Nutzungsinteresse bereits erloschen. Man dürfe bei dieser Frage "nicht nur an die Beatles denken", um eine "Unter- oder Nichtnutzung kulturell bedeutender, aber wirtschaftlich irrelevanter Leistungen" zu verhindern. Eine Möglichkeit für die Produzenten, ihre Kosten zu decken, müsse es aber geben und von der Festlegung der "so lange wie nötig und so kurz wie möglich" zu haltenden Schutzdauer berücksichtigt werden. Dazu treten sollten "wirtschaftliche Beteiligungsansprüche" über längere Fristen hinweg. Auch das Persönlichkeitsrecht, das auf den Markt viel geringeren Einfluss habe, könne zeitlich ausgedehnt werden. Mit der damit etwa einhergehenden Pflicht zur Nennung von Autorennamen gehe schließlich ein Reputationsgewinn einher, der sich gemäß des Freeconomy-Szenarios für den Urheber durch Einladungen zu einträglichen Vorträgen oder Gutachtertätigkeiten auszahlen könne.

Christiansen räumte ein, dass die Gruppe "kein Konsenspapier" produziert habe. Es gehe um as Aufzeigen einer langfristigen Alternative zu den ständigen Feinjustierungen in den bisherigen "Körben" der Urheberrechtsreform. Neu an dem Ansatz sei auch, dass das Urheberrecht damit "für eine größtmögliche Zahl von Bürgern einen größtmöglichen Nutzen bringen" solle.

Carta-Blogger und Medienökonom Robin Meyer-Lucht machte für die Verfasser einer "abweichenden Meinung", die mit Eingang gefunden hat in den Abschlussbericht, deutlich, dass eine "Maximierung von Konsumenteninteressen" nicht zwangsweise die "Gesamtwohlfahrt" voranbringen müsse. Auch die wirtschaftlichen Auswerter von Urheberechten begrüßten zwar die Forderung nach einer vereinfachten Nutzung geschützter Werke. Sie wollten aber an der "Logik des geistigen Eigentums" festhalten. Die mit ins Spiel gebrachte unterschiedliche Festlegung von Schutzfristen für spezielle Branchen und Werksgattungen drohe das Urheberrecht zudem nur weiter zu verkomplizieren. Ferner fehle die gesamte Problematik der Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern in den Leitlinien. Collaboratory-Leiter Max Senges berichtete, dass das Papier das "heißeste Eisen" gewesen sei, das die Denkfabrik bisher angegangen sei. Doch "nach dem Spiel sei vor dem Spiel". Der Vorschlag möge nun bestenfalls "angegriffen, aufgegriffen und wieder verteidigt werden". (jk)