EU-Kommission droht mit Verfahren wegen Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung solle "schnellstmöglich" ein neues Gesetz auf den Weg bringen, fordert die EU-Kommission dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" zufolge.

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Die EU-Kommission hat die Bundesregierung aufgefordert, "schnellstmöglich" ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen. Wie der Spiegel berichtet, droht die Kommission sogar mit Einleitung eines Verfahrens wegen Verletzung des EU-Vertrags.

Als Begründung verweist die Kommission auf ihre Evaluierung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung sei "ein wertvolles Instrument" für Strafverfolger und in manchen Fällen "unverzichtbar für die Verhinderung und Bekämpfung von Verbrechen", heißt es. Die Kommission will den Bericht am Montag vorstellen.

Sie stärkt damit Bundesinnenminster Hans-Peter Friedrich den Rücken, der ein neues Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung fordert. Zu Friedrichs Kontrahenten gehört Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Verbindungsdaten von den Providern für einige Tage verdachtsunabhängig aufbewahren lassen möchte. Bei konkretem Verdacht soll die Polizei einen Sicherungsantrag stellen können (Quick Freeze Plus).

Leutheusser-Schnarrenberger hatte noch als Oppositionspolitikerin erfolgreich gegen die ursprüngliche deutsche Regelung geklagt, derzufolge Verbindungsdaten und Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert werden mussten. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen Provider Daten nicht mehr auf Vorrat speichern.

Unabhängig vom deutschen Streit attestiert die Kommission der EU-Richtlinie schwere Mängel. Die Vorgabe lasse den Mitgliedsstaaten sowie Providern und Strafverfolgern zu viel Spielraum und stelle den Datenschutz nicht ausreichend sicher. Die Kommission will die Richtlinie deshalb überarbeiten. Der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro kritisiert deshalb die Forderung, die Richtlinie umzusetzen. Die Bundesregierung müsse statt dessen auf die Revision der mangelhaften Richtlinie warten. Andernfalls führe sie einen "Zustand unhaltbarer Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten" herbei. (cwo)