Vorsicht oder Nachsicht

Microsoft verspricht, Anträge auf Verpixelung bei Bing Maps Streetside nach spätestens 48 Stunden umzusetzen, aber bayerische Datenschützer bestehen auf die Möglichkeit zum Vorab-Widerspruch.

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Eigentlich sollte der sogenannte Datenschutzkodex für Geodatendienste ein Patentrezept liefern, nach dem Unternehmen ohne groß anzuecken in Deutschland Panoramabilderangebote wie Google Street View online bringen können (c’t 1/11, S. 36 ). Allerdings hat der Initiator Bitkom seine Rechnung offenbar ohne die Datenschützer gemacht. Denn kaum hatte Microsoft angekündigt, im Mai mit Aufnahmefahrten für seinen Panoramadienst Bing Maps Streetside in Deutschland beginnen und diese im Einklang mit dem Datenschutzkodex online bringen zu wollen (c’t 9/11, S. 44 ), da teilte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) mit, man halte das Verfahren für rechtswidrig und wolle die Veröffentlichung gegebenenfalls durch Erlass einer Anordnung untersagen.

Für ausgewählte Städte in den USA ist Bing Maps Streetside bereits online – wer bedenkliches Bildmaterial findet, kann die kritischen Stellen mit einem roten Rahmen markieren und diese online an Microsoft melden.

Kern der Kritik: Beim BayLDA hält man eine Veröffentlichung der Fotos nur für zulässig, sofern den Betroffenen vorab eine Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt werde. Eine solche Vorab-Einspruchsfrist sieht weder Microsofts Fahrplan für Bing Maps Streetside noch der Datenschutzkodex vor. Google hingegen hatte sich bei Start von Street View im vergangenen November (c’t 26/10, S. 42 ) nach Verhandlungen mit dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bereiterklärt, fristgerecht eingegangene Einsprüche vor der Veröffentlichung der Panoramabilder umzusetzen. Das Verfahren bescherte Google einen Haufen Arbeit und viele Schlagzeilen, worauf die Firma in Zukunft offenbar gerne verzichten will. Dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten hat sie mitgeteilt, vorerst keine weiteren Street-View-Bilder aus Deutschland veröffentlichen zu wollen. Allerdings halte man sich offen, das Angebot doch noch auf weitere Städte auszudehnen, falls sich die Rechtslage ändere, sprich: falls Gerichte oder Gesetzgeber die von den Datenschützern geforderte Vorab-Einspruchsfrist kippen. In Absprache mit Caspar wird die Firma in Kürze die Daten aller noch ausstehenden Einsprüche gegen die Veröffentlichung von Bildern bei Street View löschen. Diese beziehen sich auf Gebäude außerhalb jener 20 deutschen Städte, die seit einem halben Jahr online zu sehen sind.

Nicht zur Debatte steht, dass die Anbieter von Panoramabilderdiensten auf Antrag nachträglich die Bilder privater Häuser unkenntlich machen. Dies sieht der Datenschutzkodex ausdrücklich vor. Bei Bing Maps soll gleichzeitig mit den Straßenansichten eine Beschwerde-Funktion online gehen, bei der man den fraglichen Bereich direkt auf dem Bildmaterial markiert. Microsoft verspricht, die Einsprüche binnen 48 Stunden umzusetzen. Gesichter von Passanten und Autokennzeichen von Fahrzeugen erscheinen generell verpixelt. (pek)