Geänderte Preise und AGB bei eBay

eBay ändert zum 1. Januar 2007 einige Preise und die AGB. Ersteres betrifft vor allem Händler, letzteres alle Ebayer.

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Von
  • Urs Mansmann

Zum 1. Januar ändert eBay einige Preise sowie die AGB. Für Händler besonders schmerzlich dürften die Angebotsgebühren für Shop-Artikel sein, die bisher bei 3 Cent lagen und nun je nach Preis und Artikelmenge auf 5 bis 29 Cent steigen. Auch die Zusatzoption "Sofort Kaufen" wird für höherpreisige Artikel teurer. Unübersichtlicher werden die Preislisten für Top-Angebote in einzelnen Kategorien, für die besondere Preise erhoben werden. Auch eine Preissenkung ist dabei: Für einige Unterkategorien im Bereich Musik sinkt die Verkaufsprovision von 12 auf 9 Prozent.

Neben der Preisliste hat eBay auch die AGB grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Teilweise wurde die bereits gängige Praxis in bestimmten Fällen in den AGB verankert. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht des Passwortes sind in der neuen Fassung gestrichen, neu hinzugekommen ist ein Passus, in dem das Mitglied für sämtliche Aktivitäten unter seinem Mitgliedskonto selbst haftet.

eBay behält sich nun auch vor, die Veröffentlichung von Angeboten aus Sicherheitsgründen zu verzögern und für die Löschung von Angeboten eine Pauschale zu berechnen. Außerdem plant das Unternehmen offensichtlich, eine Bewertung der Relevanz und Nützlichkeit der Angebotsinformationen einzuführen (§6, Abs.1). Wesentlich gestrafft wurde der Absatz zu verbotenen Inhalten und Artikeln. Die genaue Aufzählung findet sich nun in den Grundsätzen, nicht mehr in den AGB.

Verboten ist künftig auch das Spamming der eBay-Suchmaschine. Ausdrücklich geregelt ist nun auch das Zurückziehen von Angeboten und Geboten, das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Bislang behielt sich eBay das Recht vor, die Zulassung zum Kaufagenten auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu verweigern oder zurückzuziehen, was in den neuen AGB entfällt. (uma)