Klage gegen Internetsperren in Großbritannien zurückgewiesen

BT und TalkTalk sind im Kampf gegen das "Digital Economy Bill" gescheitert, nur bei der Kostenaufteilung für Warnhinweise an Copyright-Sünder sah der Richter noch Nachbesserungsbedarf. Auch in Neuseeland wird ein "Three Strikes"-System.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 38 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

BT und TalkTalk sind mit ihrem Gang vor den High Court in London gescheitert, mit der sie die "Digital Economy Bill" (DEA) zu Fall bringen wollten. Der zuständige Richter, Kenneth Parker, hat die Beschwerde der beiden größten britischen Provider gegen die mit dem Gesetz verknüpfte Einrichtung eines Systems der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen in fast allen Punkten zurückgewiesen. Das umstrittene Normenwerk, mit dem nach einer Übergangsfrist Sanktionen bis hin zur zeitweiligen Kappung von Internetanschlüssen verhängt werden können, sei verhältnismäßig, heißt es in dem Urteil. Allein bei der bei der Kostenaufteilung für Warnhinweise an Copyright-Sünder sah Kenneth noch Nachbesserungsbedarf.

Die Zugangsanbieter hatten vorgebracht, dass das Gesetz vom Parlament in einem verkürzten Verfahren verabschiedet und so nicht hinreichend geprüft worden sei. Sie brachten weiter vor, nach EU-Vorgaben aus dem Telecom-Regulierungspaket müssten nationale Gesetze unter anderem Nutzern einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Nicht zuletzt monierten die Provider, dass sie für Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken verantwortlich gemacht würden. Der Richter widmete sich zwar eingehend etwa der Frage, inwiefern auch dynamische IP-Adressen als personenbezogene und somit besonders schützenswerte Daten anzusehen seien, und bejahte dies schließlich. Trotzdem hielt er die Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer letztlich für vertretbar im Interesse des Schutzes der Rechte an immateriellen Gütern von Urhebern und Verwertern.

Recht gab er den Telekommunikationsanbietern aber bei ihrem Murren über hohen Aufwendungen zur Implementierung eines Systems zum Versenden von Warnhinweisen und zur Einrichtung von Internetsperren. Der Richter befreite sie daher von ihrer zunächst geplanten Verpflichtung, 25 Prozent der Kosten für die Schaffung einer Berufungsstelle bei Nutzerbeschwerden gegen Anschuldigungen von Rechtsbrüchen zu tragen. Weiterhin müssen sie aber ein Viertel der finanziellen Belastungen für das eigentliche Verschicken von Verwarnungen berappen, während die Rechtehalter die restlichen 75 Prozent zahlen.

Ein Sprecher von TalkTalk zeigte sich enttäuscht über den Beschluss: "Wir prüfen das lange und komplexe Urteil und bedenken unsere Optionen, die einen Gang vor das Berufungsgericht oder die Bitte zur Vorlage des Falls an den Europäischen Gerichtshof einschließen." Ein Vertreter der Bürgerrechtsorganisation Open Rights Group zeigte sich nach wie vor überzeugt, dass die Umsetzung der Bestimmungen die Privatsphäre der Nutzer und ihr Recht auf Zugang zum Internet schwer verletzen und im Gegenzug dafür nichts gewonnen werde. Geoff Taylor, Chef des britischen Verbands der Musikindustrie BPI, freute sich dagegen, dass das Urteil grünes Licht gebe für Aktionen, um gegen illegale Downloads vorzugehen.

Unterdessen kommt auch auf rechtsuntreue Peer-to-Peer-Nutzer in Neuseeland ein "Three Strikes"-System zu. Unter Protesten von Netzaktivisten hat das dortige Parlament vorige Woche ein lange umkämpftes Gesetz zur Verschärfung der Copyright-Bestimmungen verabschiedet. An Surfer, die im Verdacht auf illegale Downloads stehen, sollen demnach innerhalb von drei Monaten drei Warnhinweise gesandt werden. Für den Fall, dass sie nicht reagieren und erneut ertappt werden, sind Strafen bis zu 15.000 Neuseeland-Dollar oder Internetsperren auf Anordnung eines Generalgouverneurs nach Erlass einer zusätzlichen Regierungsverordnung vorgesehen. Ein "Copyright-Tribunal", das derzeit drei Halbzeitmitarbeiter hat, soll mit über die Prozesse wachen. (jk)