CCC: "Kulturwertmark" zur Entlohnung Kreativer

Der Chaos Computer Club hat ein Vergütungsmodell vorgeschlagen, bei dem in einer Mischung aus Kulturflatrate und dem Micropayment-Dienst "flattr" Künstler entlohnt und ihre geschützten Werke schneller einer "digitalen Allmende" zugeführt werden sollen.

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Der Hackerverein Chaos Computer Club (CCC) hat gemeinsam mit dem Urheberrechtsportal iRights.info ein neues Vergütungsmodell vorgeschlagen. Dabei sollen in einer Mischung aus Kulturflatrate und dem Micropayment-Dienst "flattr" Künstler einfach entlohnt und ihre geschützten Werke schneller einer "digitalen Allmende" zugeführt werden. Das Konzept (PDF-Datei) kreist um die "Währung" einer "Kulturwertmark": Jeder Teilnehmer des Systems zahlt einen festen monatlichen Beitrag, den er dann als digitale Münzen registrierten Künstlern seiner Wahl vergeben kann. Die Werke sollen "nach einigen Jahren" oder nach Erreichen einer bestimmten Auszahlsumme "zur nicht-kommerziellen Nutzung" frei zur Verfügung stehen.

Die aktuelle Debatte um die Zukunft der Finanzierung von Kunst und Kultur im digitalen Zeitalter sei "festgefahren", meint der CCC. Durch dramatisch reduzierte Kosten zur Verbreitung digitaler Werke über das Internet seien "neue Ansätze zur Entlohnung schöpferischer Tätigkeit" nötig. Das bisherige Modell des Verkaufs physischer Trägermedien, das von der "Kastration" der Kopiermöglichkeiten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) begleitet werde, lasse sich "nicht mehr durchgehend aufrechterhalten". Einige der Einnahmerückgänge ließen sich zwar durch Darbietungsformen wie Live-Konzerte auffangen, das lasse sich aber nicht auf alle künstlerischen Schaffensprozesse übertragen.

Der CCC will nun "raus aus den Schützengräben" und eine "breite, bunte, schöpferische Kulturlandschaft mit möglichst großer Vielfalt" erhalten. Dabei solle ein möglichst "für alle erschwinglicher Zugang" zu den Werken geschaffen werden. Bisherige Ideen wie eine Monatspauschale bei völliger Legalisierung von Filesharing im privaten Bereich erschwerten "die Bildung einer Marktdynamik, die für eine breite Akzeptanz nötig ist". Da jeder Teilnehmer seine Kulturwertmark selbst vergibt, sei keine zentrale Vergabebehörde nötig. Zudem müsse sich niemand Kriterien für den Wert eines Werkes ausdenken. Wer besonders gute, breit akzeptierte Kunst oder Kulturbeiträge schaffe, werde auch mehr belohnt; es könne "ein alternativer neuer Markt für digitale Werke entstehen, der eine direkte Bezahlung für Urheber vorsieht".

Der Dienst flattr, den der "Pirate-Bay"-Mitgründer Peter Sunde vor einem Jahr vorstellte, verfolgt auf freiwilliger Basis ähnliche Ziele und hat damit einigen ein Auskommen beschert. An das System der Kulturwertmark sollen laut CCC dagegen langfristig "alle steuerpflichtigen Bürger" angeschlossen werden. Da anfangs vor allem Internetnutzer "am meisten Filesharing betreiben" und "am stärksten von einer digitalen Allmende profitieren", sei denkbar, den Kulturbeitrag zunächst mit einem Zuschlag auf die Gebühren für den Netzzugang zu erheben. Dabei kämen angesichts der derzeit rund 25 Millionen Internetanschlüsse hierzulande mit 5 Euro pro Monat aufs Jahr hochgerechnet über 1,5 Milliarden Euro zusammen.

Die endgültige Höhe der Abgabe soll per Abstimmung ermittelt oder von einer Stiftung festgesetzt werden. Die Trägereinrichtung solle anfangs vom Staat finanziert, später unabhängig agieren und aus den Zinsgewinnen des Stiftungsvermögens gedeckt werden, heißt es in dem Konzept weiter. Die Stiftung solle sich auf die technische Durchführung konzentrieren wie zum Beispiel der Entwicklung der für das System nötigen Software. Als technische Basis schwebt dem CCC das DigiCash-Verfahren vor, das auf "Blind Signatures" beruhe.

Nutzer könnten einen Betrag in Kulturwertmark ihrer Wahl an einen Künstler transferieren, um "ihre Wertschätzung auszudrücken". Dem Kreativen solle freistehen, beispielsweise für den Download seines Werkes einen bestimmten Betrag festzusetzen. Er erhalte jeweils das Euro-Äquivalent der für ein Werk gezahlten Kulturwertmark in regelmäßigen Abständen ausgezahlt.

Für einen "fairen Ausgleich zwischen allen Interessengruppen" müsse das bestehende Urheberrecht geändert werden, meint der CCC. Insbesondere müssten Schutzfristen deutlich verkürzt und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung illegaler Downloads auf jene mit Profitorientierung beschränkt werden. Ebenso seien die "verwerterorientierten" Grundbedingungen des derzeitigen Urheberrechts zu überwinden. Der CCC hatte sich vor über zehn Jahren bereits für ein "Trinkgeld-Modell" zur Entlohnung von Künstler stark gemacht, das auf dem kryptographischen "Street Perfomer Protocol" aufsetzen sollte. Damals war die Zeit aber offensichtlich noch nicht reif für ein solches Prinzip.

Erste Kritiker wie zum Beispiel von Spiegel online oder der Blogger und heise-Autor Torsten Kleinz stören sich nicht nur an dem Begriff Kulturwertmark. Sie bemängeln unter anderem, dass das CCC-Konzept nationalstaatlich und rückwärtsgewandt sei und von der Illusion geprägt, das Modell der parlamentarischen Demokratie könne verlustfrei ausgeweitet werden. Auch in den Kommentaren des Weblogs netzpolitik.org wird bezweifelt, dass ein Modell auf nationaler Ebene funktionieren könne. (anw)