EU-Gerichtspräsident bestätigt Sanktionen gegen Microsoft [2. Update]

Microsoft muss seinen Konkurrenten geheim gehaltene Schnittstelleninformationen für die Kommunikation mit Windows-Serversystemen zur Verfügung stellen und eine Windows-Version ohne Microsofts Mediaplayer anbieten, bestätigte das EU-Gericht Erster Instanz.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf, hat EU-Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft bestätigt. Das verlautete am Mittwoch laut dpa aus Branchenkreisen in Brüssel. Vesterdorf habe damit den Antrag des Konzerns auf Aussetzung der Auflagen abgelehnt. Das Gericht bestätigte dies mittlerweile: Der Konzern habe nicht nachweisen können, dass ihm mit der Erfüllung der EU-Öffnungs-Auflagen "ein schwerer und irreparabler Schaden" enstehen kann (Az.: T-201/04 R).

Damit muss Microsoft seinen Konkurrenten -- wie von der EU- Kommission entschieden -- bisher geheim gehaltene Schnittstelleninformationen für die Kommunikation mit Windows-Serversystemen zur Verfügung stellen. Auch die Verpflichtung, für Computerhersteller eine Windows-Version ohne Microsofts Mediaplayer anzubieten, wurde vom Gericht bestätigt. Microsoft hatte gegen das im März von der EU-Kommission wegen Ausnutzung eines Monopols verhängte Rekord-Bußgeld von 497 Millionen Euro sowie gegen die Produkt-Auflagen geklagt; die Aussetzung dieser Auflagen bis zur Entscheidung in der Hauptsache verwarf das Gericht nun. Microsoft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen. Das Urteil in der Hauptsache wird erst in einigen Jahren erwartet; die Klage ist laut Gericht aber begründet. (jk)