Höhere Entgelte für SMS-Chats müssen vorher vereinbart werden
Ein Anbieter von SMS-Chats muss nachweisen, welche Entgelte vereinbart und welche Leistungen erbracht wurden.
Höhere Entgelte für SMS-Chats müssen mit dem Kunden vereinbart worden sein. Und werden für SMS-Chats so genannte Premium-SMS abgerechnet, so muss eine "Premium-Leistung" auch tatsächlich erbracht worden sein, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Die Verbraucherschützer berufen sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 52 C 3772/05). Darin stellen die Richter fest, dass der Anbieter nachweisen müsse, welche Entgelte vereinbart und welche Leistungen erbracht wurden.
In dem Fall hatte eine 27-Jährige per SMS mit einem Kontakt geflirtet, den sie über ein Online-Chat-Portal gefunden hatte. Nach einer Woche verlangte ihr Mobilfunkbetreiber 800 Euro von ihr und sperrte das Handy. Rund 400 Premium-SMS zum Preis von 1,99 Euro waren hin und her geschickt worden. Es stellte sich heraus, dass sie nicht mit einem Privatmenschen, sondern mit einem Betreuer eines Chat-Call-Centers gechattet hatte.
Zu Beginn des Chats war die 27-Jährige nach Angaben der Verbraucherschützer nicht darauf hingewiesen worden, dass dadurch SMS mit höheren Preisen verschickt wurden. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite fand sich zudem ein Hinweis, dass Dialogpartner auch Betreuer des Chat-Call-Centers seien, die auf der Seite nicht besonders gekennzeichnet wurden. (dpa / (jk)