Mobilfunker wollen von UMTS-Klage absehen [Update]

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E- Plus und O2 werden nach einem Zeitungsbericht voraussichtlich nicht gegen den Bund klagen.

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Von
  • Torge Löding

Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E- Plus und O2 werden nach einem Zeitungsbericht voraussichtlich nicht gegen den Bund klagen, um Steuern in Milliardenhöhe für den Kauf der UMTS-Lizenzen zurückzufordern. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf Unternehmenskreise. Es habe konstruktive Gespräche mit der Regulierungsbehörde und Finanzbehörden gegeben. Wenn die Zusagen wie besprochen schriftlich fixiert werden, wollten die Mobilfunker von einer Klage absehen.

Die UMTS-Lizenznehmer müssen bis zum Jahresende eine Entscheidung treffen, denn 2005 sind ihre Ansprüche verjährt. Sollten sie sich gegen eine Klage entscheiden, habe die Regulierungsbehörde den Firmen im Gegenzug angeboten, die Verjährungsfrist so lange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob bei der Vergabe der Lizenzen Umsatzsteuer anfiel. Über eine ähnliche Zusage verhandelten die Unternehmen auch mit dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen und dem Bundesfinanzministerium, schreibt das Blatt.

Vergangene Woche hatte der Mobilfunkanbieter Mobilcom, der auch eine UMTS-Lizenz ersteigert hatte, eine Klage angekündigt. Daran halte das Unternehmen fest, da 90 Prozent der Prozesskosten ohnehin Großaktionär France Telecom übernähme, hieß es laut Handelsblatt in Unternehmenskreisen. Sollte der Europäische Gerichtshof zu Gunsten der Unternehmen entscheiden, drohen in mehreren Ländern milliardenschwere Steuererstattungen -- in Deutschland wären das insgesamt 7,2 Milliarden Euro. Mit einem Richterspruch werde in etwa eineinhalb Jahren gerechnet.

[Update]:
Mittlerweile haben Sprecher der vier Unternehmen den Bericht des Handelsblatt bestätigt: Mit der Regulierungsbehörde und den zuständigen Finanzbehörden habe man sich auf eine Verlängerung der Verjährungsfristen geeinigt, erklärten sie am Donnerstag auf Anfrage von dpa. Die Verjährungsfrist 31.12. sei vom Tisch, hieß es weiter. Bis zu diesem Stichtag hätten die Mobilfunkfirmen eine Klage einreichen müssen, um ihre Ansprüche zu wahren. Mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verständigten sie sich jetzt darauf, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage der Umsatzsteuerpflicht abzuwarten. Mit einem Richterspruch wird in etwa eineinhalb Jahren gerechnet. Ein Sprecher der Regulierungsbehörde betonte, dass die UMTS-Auktion kein unternehmerisches, sondern staatliches Handelns und deshalb nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen sei. (tol)