Irreführende Werbung: AMD muss niederländische Radio-Werbung ändern
In den Niederlanden darf AMD einen Radio-Werbespot nicht mehr ausstrahlen lassem, der die angebliche Viren-Schutzfunktion der Athlon-64-Prozessoren anpreist.
In den Niederlanden darf AMD einen Radio-Werbespot nicht mehr ausstrahlen lassen, der die angebliche Viren-Schutzfunktion der Athlon-64-Prozessoren anpreist. Nach einer Beschwerde bei der Reclame Code Commissie (RCC) der niederländischen Stichting Reclame Code rügte die Kommission, dass die Aussage im AMD-Radiospot, wonach bereits der Einsatz eines Athlon 64 vor Viren schütze, irreführend sei. Auf den Webseiten von AMD, wo der Prozessorhersteller die so genannte Enhanced Virus Protection (EVP) bewirbt, sei dagegen die Sachlage korrekt dargestellt.
Mit EVP meint AMD eigentlich die auch als NX-Bit bekannte Technik, mit deren Hilfe sich bestimmte Speicher-Adressbereiche als reine Datensegmente markieren lassen -- Code aus diesen Bereichen führt der Prozessor nicht aus. Damit lassen sich bestimmte Schadfunktionen (wie Buffer Overflows) verhindern, sofern das Betriebssystem die NX-Technik nutzen kann. Das ist bei Windows XP ab Service Pack 2 der Fall, ebenso beispielsweise bei Versionen von Linux oder (Open)BSD.
Die Beschwerde bei der RCC hatte ein Foren-Teilnehmer der niederländischen Webseite Tweakers.net eingereicht. Nach den Angaben im Forum hatte die Radio-Werbung den Eindruck erweckt, dass man alleine schon durch der Einsatz eines Athlon 64 vor Viren sicher sei. Die AMD-Webseite erkläre den Zusammenhang mit der nötigen Version des Betriebssystems allerdings korrekt. (ciw)