Beckstein schlägt Formulierung für ein Verbot von "Killerspielen" vor

Der bayerische Innenminister will den Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches zur Gewaltdarstellung verändern, um ein Verbot so genannter "Killerspiele" zu erreichen.

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Von
  • dpa
Bayerns Innenminister Günther Beckstein will eine Gesetzesinitiative zum Verbot so genannter "Killerspiele" in den Bundesrat einbringen; Vorschläge für einen Gesetzesentwurf liegen Spiegel Online vor. Während die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung sieht, da das Jugendschutzgesetz und die Ko-Regulierung mit Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft zur Kontrolle ausreichten, hatte sich auch schon der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber für ein Verbot stark gemacht. Mit Unterstützung darf Beckstein vermutlich bei seinem Kollegen, dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann, und bei Niedersachsens Ministerpräsidenten Christian Wulff rechnen.
Beckstein hat inzwischen "Arbeitshypothesen" für eine Gesetzesinitiative entworfen, mit der "virtuelle Killerspiele" nach dem Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches verboten werden könnten. Vorsichtig bezeichnete Beckstein seinen Vorschlag als "Diskussionsgrundlage" für weitere Gespräche.
Bislang ist die Verbreitung, die Herstellung oder das Zugänglichmachen von Darstellungen "grausamer oder sonst unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnlichen Wesen" mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt, wenn sich in ihnen "eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". Der bayerische Innenminister hat versucht, den Paragraphen für Computerspiele zu präzisieren und dabei den Schwerpunkt weg vom "Zugänglichmachen" auf das Handeln der Spieler gelegt. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe könnte danach bestraft werden, wer Computerspiele verbreitet, herstellt, bezieht oder liefert, "die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben".
Becksteins Vorschläge beantworten aber nicht die Frage, wie ein solches Verbot durchsetzbar ist. Im Zweifelsfall müsste nicht nur das Internet scharf kontrolliert, sondern auch die Internetbenutzer gezielt überwacht werden. Da viele der Spieleanbieter sich im Ausland befinden, würde das Verbot vornehmlich die (minderjährigen) Benutzer und womöglich die Internet-Provider treffen.
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