Justizministerium legt Entwurf für Websperren-Aufhebungsgesetz vor

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt und interessierte Verbänden zur Kommentierung eingeladen. Bereits am 25. Mai soll sich das Bundeskabinett damit befassen.

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Von
  • Holger Bleich

Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen. Das "Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" soll das derzeit ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufheben.

Zur Begründung heißt es, dass "die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und nichtstaatlichen Einrichtungen wie Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und
Nichtregierungsorganisationen in jüngster Zeit weiter genutzt wurden, um national und international eine schnellstmögliche Löschung der Inhalte zu erreichen." Dieses Vorgehen habe sich "als erfolgreich erwiesen, sodass Sperrmaßnahmen nicht erforderlich sind". (hob)