VoIP: Internationale Handelskammer fordert vorsichtige Regulierung
Die Regulierer sollten die Chancen des fundamentalen Wandels in der Telekommunikationstechnologie durch IP-gestĂĽtzte Dienste nicht verspielen, warnt der Verband in einer Stellungnahme an nationale Regierungen.
Die Internationale Handelskammer (ICCWBO) fordert ZurĂĽckhaltung bei der Regulierung von Voice over IP (VoIP) und anderen neuen IP-gestĂĽtzten Diensten. In einer Stellungnahme (PDF) warnt sie davor, die Chancen des "fundamentalsten Wandels" zu verspielen, den es in der Telekommunikationstechnologie gegeben habe "seit Alexander Bell uns vor 127 Jahren zum Sprechen gebracht hat". Die Mitglieder der Handelskammern sollen die Stellungnahme in den kommenden Wochen ihren jeweiligen nationalen Regierungen ĂĽbergeben.
Die von Regulierern in Europa vielbeschworene Technologieneutralität dürfe bei anstehenden Regulierungsentscheidungen nicht falsch verstanden werden. "Das Prinzip der Technologieneutralität sollte nicht dazu führen, dass die gleichen regulatorischen Regeln gelten, wenn nur einige allgemeine Sprachfunktionalitäten bei klassischer Telefonie und VoIP übereinstimmen." Diese sollten nur da gelten, wo tatsächlich nur die gleichen Dienste angeboten würden wie vom klassischen PSTN (Public Switched Telephony Network). IP-gestützte Telefonieangebote würden den Kunden aber weit mehr bieten als das gute alte Telefon. Mit den Möglichkeiten "der nomadischen Nutzung, des Wechsels zwischen verschiedenen Zugangsmöglichkeiten, der Verknüpfung von Anrufdaten mit gespeicherten Daten und der Integration von Sprache, Daten, Video und Computerapplikationen" eröffneten sich eine Vielzahl neuer Dienstangebote.
Unterschiedlich auslegen könnten marktbeherrschende Carrier und die neuen VoIP-Anbieter trotz aller Übereinstimmung die von der Handelskammer getroffenen Aussagen zur Wettbewerbssituation. Wo immer möglich solle auf die so genannte "Ex-Ante-Regulierung", die Vorabregulierung, zugunsten des allgemeinen Wettbewerbsrechtes verzichtet werden, heißt es in der Stellungnahme. Genau davor warnte allerdings in den vergangenen Monaten mancher VoIP-Anbieter in Deutschland. Solange es keinen wirklichen Bitstream-Access gebe und auch VoIP-Kunden um analoge Telefonanschlüsse nicht herum kämen, gebe es keine Chancengleichheit.
Auch einer der größten US-Verbände der Telekommunikationsindustrie, CompTel/Ascent, äußerte kürzlich Kritik an den Wettbewerbschancen in Deutschland. Es sei unbegreiflich, schrieb er an das Office of the United States Trade Representative, dass es nach wie vor keine Anstrengungen der deutschen Regulierungsbehörde gebe, den diskriminierungsfreien Zugang zur letzten Meile zu schaffen. Mit dem neuen deutschen Telekommunikationsgesetz sei die Situation eher noch schlimmer geworden, da die Regulierungsbehörde vor einer Ex-Ante-Regulierung nun doppelt prüfen müsse, ob eine marktbeherrschende Situation vorliege. Zudem habe die Regulierungsbehörde angekündigt, diesbezügliche Entscheidungen bis nach der von der EU geforderten Marktanalyse zu verschieben. Derzeit herrsche in Deutschland daher ein regulatorischer Lähmungszustand, da alte Ex-Ante-Regelungen nicht und die neuen noch nicht angewandt würden. Viel zu sehr, so fürchtet der US-Verband, sei die RegTP eine "politische Behörde", deren Aufsichtsorgan, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, immerhin zu 43 Prozent Aktien der Deutschen Telekom halte.
Mit Blick auf die weitere Regulierung von VoIP dürften die Handelskammer und ihre Mitglieder nun vor allem auf die Entscheidung der European Regulators Group blicken. Diese will im Februar einen Entwurf für eine gemeinsame Position zu VoIP veröffentlichen. Bei der ERG-Sitzung Anfang Dezember konnten sich regulierungsfreudigere und weniger regulierungsfreudige Organisationen noch nicht über die Marschrichtung einigen. (Monika Ermert) / (anw)